Sitzung: 12.03.2013 BHR/004/2013
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag von Herrn Marco Schmitt, wohnhaft An
der Ballingsmühle 20 in Bad Neustadt a.d. Saale vorgelegt.
Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 21 im Talweg 1 in Windshausen
ein Einfamilienwohnhaus zu errichten.
Das Grundstück Fl. Nr. 21 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Lange Eller“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen
eine Dachneigung von 35° +/- 3° und eine max. Kniestockhöhe von 0,40m vor.
Das Fertighaus mit vorgegebener Konstruktion hat eine Dachneigung von
40° und eine Kniestockhöhe von 0,649 m.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Bebauungsplanfestsetzungen wird
erforderlich.
Es werden zwei Stellplätze an der Grenze zum Nachbargrundstück Fl. Nr.
22/1 mit der Zufahrt vom Talweg errichtet.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis mit dem Vorhaben
besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 21 im Talweg 1 in
Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten des Bauausschusses bestehen keine Einwände gegen die
Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lange
Eller“ für die Erhöhung der Dachneigung und des Kniestockes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |