Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag von Herrn Marco Schmitt, wohnhaft An der Ballingsmühle 20 in Bad Neustadt a.d. Saale vorgelegt.

 

Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 21 im Talweg 1 in Windshausen ein Einfamilienwohnhaus zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 21 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Lange Eller“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen eine Dachneigung von 35° +/- 3° und eine max. Kniestockhöhe von 0,40m vor.

Das Fertighaus mit vorgegebener Konstruktion hat eine Dachneigung von 40° und eine Kniestockhöhe von 0,649 m.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Bebauungsplanfestsetzungen wird erforderlich.

 

Es werden zwei Stellplätze an der Grenze zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 22/1 mit der Zufahrt vom Talweg errichtet.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis mit dem Vorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 21 im Talweg 1 in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten des Bauausschusses bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lange Eller“ für die Erhöhung der Dachneigung und des Kniestockes.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6