Sitzung: 20.03.2013 GHR/003/2013
Vom Architekturbüro Karch-Fuchs wurde die Entwurfsplanung für den Einbau
einer Kinderkrippe in den Kindergarten in Windshausen mit einer
Kostenermittlung vorgelegt. Der Entwurf beinhaltet folgende Einzelmaßnahmen:
ERDGESCHOSS:
- Erstellung eines zusätzlichen Eingangs an der Ostseite.
- Umbau des vorhandenen Intensivraumes der Gruppe 2 zum Kinderwagenraum,
einem barrierefreien WC und einem Putzraum.
- Erstellung eines Flurabschlusses zur Kinderkrippe durch eine Rauchschutztüre
mit Offenhaltung nach dem Windfangelement
- Unterbringung der Garderoben in der Flurzone (wie bereits im Bestand)
- Einbau eines Lichtschlitzes in die Flurwand zur Aktivzone zur Belichtung und zur
Erleichterung der Beaufsichtigung der Kinder.
- Beibehaltung des Büros der Leiterin und des Personal-WC.
- Einbau einer Krippen-WC-Anlage mit Kinderwaschtisch, zwei offenen WC-Ständen,
Wickelablage und Bevorratungsschrank für Windel und Hygieneartikel etc.
- Umgestaltung des vorhandenen Gruppenraums zur Aktivzone unter Einbeziehung
des bisherigen Materialraums.
- Einbau einer Fenstertüre in Richtung Garten.
- Die bisherigen Intensivräume werden Ruheräume.
- Baulich ist der interne Durchgang zur Kindergartenzone zu schließen
- In sämtliche bestehende Türen in der Kinderkrippe (Gefahrenzonen) sind
Lichtausschnitte hinsichtlich des Einklemmschutzes nach GUV nachzurüsten.
DACHGESCHOSS:
-Erstellung eines zweiten Fluchtwegs aus dem Dachgeschoss
(Mehrzweckraum) über eine Fluchttreppe am giebelseitigen Fenster.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.02.2013 den Bedarf gem.
Art. 7 BayKiBiG für das Haus für Kinder in Windshausen für 30 Regelplätze und
12 Krippenplätze anerkannt und beschlossen. Die Krippenplätze werden durch die
o. g. Umbaumaßnahmen im Bestand realisiert.
Die Bau- und Einrichtungskosten sind nach der Richtlinie zur Förderung
von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 förderfähig. Der Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung ist der Regierung von Unterfranken zur Prüfung und Bewilligung
vorzulegen. Die Entwurfsplanung der Architekten wurde mit dem Jugendamt des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld als Kindergartenaufsicht abgestimmt und von dort
genehmigt.
Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich unter Berücksichtigung der
Kostenermittlung der Architekten Karch-Fuchs vom 14.03.2013 wie folgt dar:
- Zuwendungen nach der Richtlinie Kinderbetreuungsfinanzierung 128.500,00 €
vorauss. Fördersatz 72,4 % zu zwf. Baukosten von 139.924,94 € + max. zwf BNK 12 %
= Gesamtkosten zwf vorauss. rd. 156.700 € zzgl. Ausstattung 1.250 € x 12 Pl = 15.000 €
- Eigenmittel der Gemeinde 49.663,69
€
Gesamtkosten gem.
Kostenermittlung 178.163,69
€
Die zuwendungsfähigen Kosten werden im
Rahmen der Antragsprüfung durch die Regierung von Unterfranken ermittelt. Der
Fördersatz wurde analog der Krippenbaumaßnahme in Hohenroth zugrunde gelegt.
Das abschließende Prüfergebnis wird durch die Regierung von Unterfranken
mitgeteilt. Der o. g. Finanzierungsplan steht daher unter dem Vorbehalt der
Anerkennung der förderfähigen Kosten und des endgültigen Fördersatzes.
Die Eigenmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2013
berücksichtigt.
Neben den o. g. Kosten für den Einbau einer Krippenbetreuung fallen
weitere Kosten für den Gebäudeunterhalt des Regelbereiches in Höhe von rd.
10.270,00 € gem. der ergänzenden Kostenermittlung der Architekten Karch-Fuchs
vom 14.03.2013 an, insbesondere für die Erneuerung von Fenstern und dem
Anstrich der Wand- und Deckenflächen.
Die baulichen Maßnahmen sollen in den Monaten Juli / August 2013
umgesetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt den Zuwendungsantrag bei der
Regierung von Unterfranken vorzulegen und die Genehmigung zum vorzeitigen
Maßnahmebeginn (Unbedenklichkeitsbescheinigung) zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |