Sitzung: 24.04.2013 GHR/004/2013
Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 14.02.2012
beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Rhönblick“ zu ändern.
Durch die Änderung soll auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1681/12-1681/14 (Buchenweg),
Gemarkung Hohenroth optional ein eingeschossiges Satteldachgebäude zugelassen
werden.
Auf den Grundstücken Fl.Nrn 1681/15-1681/19 wird die Errichtung von
Flachdachgaragen erlaubt.
Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung
nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Weder von den Trägern öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden, noch von
der Öffentlichkeit wurden während der Auslegung Anregungen zur Planung
vorgetragen.
Der Bebauungsplanentwurf kann deshalb vom Gemeinderat als Satzung beschlossen
werden.
Beschluss:
Aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. V. m. Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Hohenroth
folgende
Satzung
§ 1
Räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 13. vereinfachten Bebauungsplanänderung
„Rhönblick“ ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 26.02.2013.
§ 2
Bestandteile
der Satzung
Die 13. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Rhönblick“ besteht aus dem
Lageplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung vom
26.02.2013.
§ 3
Inkrafttreten
Die 13. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Rhönblick“ tritt mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3
BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |