Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 14.02.2012 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Rhönblick“ zu ändern.

Durch die Änderung soll auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1681/12-1681/14 (Buchenweg), Gemarkung Hohenroth optional ein eingeschossiges Satteldachgebäude zugelassen werden.

Auf den Grundstücken Fl.Nrn 1681/15-1681/19 wird die Errichtung von Flachdachgaragen erlaubt.

Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Weder von den Trägern öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden, noch von der Öffentlichkeit wurden während der Auslegung Anregungen zur Planung vorgetragen.

Der Bebauungsplanentwurf kann deshalb vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden.

 


Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. V. m. Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Hohenroth folgende

 

Satzung

 

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der 13. vereinfachten Bebauungsplanänderung „Rhönblick“ ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 26.02.2013.

 

§ 2

Bestandteile der Satzung

 

Die 13. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Rhönblick“ besteht aus dem Lageplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 26.02.2013.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die 13. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Rhönblick“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16