Sitzung: 24.04.2013 GHR/004/2013
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen der in der Versammlung der Freiwilligen
Feuerwehr Leutershausen am 16.03.2013 gewählte 1
Kommandant Herr Georg Moret und der gewählte 2. Kommandant Herr Ralf Müller,
der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig
hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die gewählten fachlich,
gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.
Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum
gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Lt. Telefonischer Auskunft erteilt Kreisbrandrat Peter Bulheller sein
Einvernehmen zur o. g. Wahl des 1. Kommandanten Herrn Georg Moret und
seines Stellvertreters Herrn Ralf Müller. Kreisbrandrat Peter Bulheller wies jedoch ausdrücklich
darauf hin, dass fehlende Lehrgänge innerhalb eines Jahres besucht werden
müssen.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth erteilt
gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung
für die in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Leutershausen am 16.03.2013
gewählten Kommandanten.
Gewählt wurden:
zum 1. Kommandanten Georg
Moret, Bergstraße 23,
97618 Hohenroth, Leutershausen
und
zum Stellvertreter Ralf
Müller, Johann-Klöhr-Straße 27,
97618 Hohenroth, Leutershausen
Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken.
Sofern die vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht mit Erfolg besucht
wurden, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen. In diesem Fall ist die
Bestätigung unter auflösender Bedingung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |