Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Leutershausen am 16.03.2013 gewählte 1 Kommandant Herr Georg Moret und der gewählte 2. Kommandant Herr Ralf Müller, der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.

 

Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.

 

Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllen.

Lt. Telefonischer Auskunft erteilt Kreisbrandrat Peter Bulheller sein Einvernehmen zur o. g. Wahl des 1. Kommandanten Herrn Georg Moret und seines Stellvertreters Herrn Ralf Müller. Kreisbrandrat Peter Bulheller wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Lehrgänge innerhalb eines Jahres besucht werden müssen.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für die in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Leutershausen am 16.03.2013 gewählten Kommandanten.

Gewählt wurden:

 

zum 1. Kommandanten                      Georg Moret,  Bergstraße 23,

                                                                                    97618 Hohenroth, Leutershausen

 

und

 

zum Stellvertreter                               Ralf Müller,     Johann-Klöhr-Straße 27,

                                                                                    97618 Hohenroth, Leutershausen

 

 

Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken.

 

Sofern die vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht mit Erfolg besucht wurden, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen. In diesem Fall ist die Bestätigung unter auflösender Bedingung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16