Sitzung: 24.04.2013 GHR/004/2013
Die Gemeinden haben nach Abschnitt 7 der Schöffenbekanntmachung (SchöffBek)
im Jahr 2013 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Damit eine Person
in die Schöffenliste aufgenommen werden kann, ist die Zustimmung von zwei
Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch die
Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats notwendig. Eine
Aufstellung der Liste nach dem Zufallsprinzip (z. B. Losverfahren) ist
unzulässig.
Nach Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Schweinfurt hat die
Gemeinde Hohenroth dem Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale eine Liste mit sechs
Vorschlägen (mind. 6 Personen) zuzuleiten.
Beschluss:
Die eingegangenen Bewerbungen für das Schöffenamt werden dem Gemeinderat
nachfolgend vorgelegt:
Name |
Vorname |
Adresse |
Bühner |
Martin |
Am Geisberg 11, 97618 Hohenroth |
Schäfer |
Martin |
Holunderweg 5, 97618 Hohenroth |
Dorner |
Wolfgang |
Schlehenweg 2 b, 97618 Hohenroth |
Dünisch |
Günter |
Hauptstraße 64, 97618 Hohenroth |
Steinmüller |
Anna |
Salzforststraße 2, 97618 Hohenoth OT Windshausen |
Schmidt |
Barbara |
An der Steig 12, 97618 Hohenroth |
Anna Steinmüller und Martin Bühner haben sich wegen persönlicher Beteiligung bei der Abstimmung enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |