Die Gemeinden haben nach Abschnitt 7 der Schöffenbekanntmachung (SchöffBek) im Jahr 2013 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Damit eine Person in die Schöffenliste aufgenommen werden kann, ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats notwendig. Eine Aufstellung der Liste nach dem Zufallsprinzip (z. B. Losverfahren) ist unzulässig.

 

Nach Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Schweinfurt hat die Gemeinde Hohenroth dem Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale eine Liste mit sechs Vorschlägen (mind. 6 Personen) zuzuleiten.

 

 


Beschluss:

 

Die eingegangenen Bewerbungen für das Schöffenamt werden dem Gemeinderat nachfolgend vorgelegt:

 

Name

Vorname

Adresse

Bühner

Martin

Am Geisberg 11, 97618 Hohenroth

Schäfer

Martin

Holunderweg 5, 97618 Hohenroth

Dorner

Wolfgang

Schlehenweg 2 b, 97618 Hohenroth

Dünisch

Günter

Hauptstraße 64, 97618 Hohenroth

Steinmüller

Anna

Salzforststraße 2, 97618 Hohenoth OT Windshausen

Schmidt

Barbara

An der Steig 12, 97618 Hohenroth

 

Anna Steinmüller und Martin Bühner haben sich wegen persönlicher Beteiligung bei der Abstimmung enthalten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16