Sitzung: 24.04.2013 GHR/004/2013
Die Gemeinde Hohenroth hat das Ingenieurbüro Wölfel, Höchberg mit einer
Schallimmissionsprognose der an das neue Wohnbaugebiet „Landwehr“ angrenzenden
Sportanlagen beauftragt.
Diese Schallimmissionsprognose wurde am 22.04.2013 der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a.d.Saale als Vorabzug vorgelegt. Die von der Nutzung der
Sportanlagen zu erwartenden Schallimmissionen wurden ermittelt und auf Basis
der maßgebenden Richtlinien bewertet.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Landwehr“ sieht nordöstlich der
bestehenden Wohnbebauung ein allgemeines Wohngebiet (WA) für eine
zweigeschossige Einzelhausbebauung vor. Im südwestlichen Bereich des
Geltungsbereichs des neuen Bebauungsplans ist ein Mischgebiet (MI) für
Dienstleistungsbetriebe vorgesehen.
Im Südwesten befinden sich Sportanlagen mit zwei Fußballfeldern,
Allwetterplatz, Minispielfeld, Bolzplatz und Tennisplatz.
Für die Bewertung von Sportlärm ist die
Sportanlagenlärmschutzverordnung, 18. BImSchV maßgebend. Dort sind die
Immissionsrichtwerte für WA und MI festgelegt. Zur Nutzung der Anlage wurden die
Angaben des Sportvereins zugrunde gelegt.
Die bei den aufgezeigten Nutzungen der Sportanlagen an der geplanten
Bebauung zu erwartenden Schallimmissionen wurden mit einem PC-Programm
ermittelt und dargestellt.
Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Beim Trainingsbetrieb auf einem der beiden Plätze und zeitgleicher
Nutzung des Bolzplatzes wird der Immissionsrichtwert sicher unterschritten.
Bei zwei Mannschaftsspielen (20 bzw. 100 Zuschauer) außerhalb der
Ruhezeiten ist der maßgebende Richtwert ebenfalls bei beiden Plätzen sicher
eingehalten.
Bei einem Spielbetrieb während der Ruhezeit (sonntags zwischen 13.00 Uhr
und 15.00 Uhr) treten ohne Schallschutzmaßnahmen im MI-Gebiet und im WA-Gebiet,
hier vor allem bei der Nutzung des östlichen Platzes, Überschreitungen des
Richtwerts auf.
Mit der den Berechnungen zugrunde gelegten Schallschutzwand mit einer
Höhe von 4,50 m entlang des östlichen Spielfeldes wird der Richtwert im
WA-Gebiet in der Ebene EG eingehalten. In der Ebene OG treten am äußersten Rand
weiterhin Überschreitungen auf.
Im MI-Gebiet treten ebenfalls weiterhin Überschreitungen auf.
An der geplanten MI- und WA-Bebauung sind die Schallimmissionen infolge
der Nutzung der bestehenden benachbarten Sportanlagen beim Betrieb an Werktagen
tagsüber unkritisch.
Fußball-Mannschaftsspiele an Sonntagen sind außerhalb der Ruhezeiten
ebenfalls unkritisch.
Mannschaftsspiele während der der Ruhezeiten führen ohne
Schallschutzmaßnahmen zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte sowohl im
MI- als auch im WA-Gebiet.
Im WA-Gebiet ist vor allem die Nutzung des östlichen Platzes kritisch.
Zur Reduzierung der Schallimmissionen im WA-Gebiet käme eine
Schallschutzwand entlang des östlichen Sportplatzes (120 m) mit einer Höhe von
4,50 m in Betracht. Damit wären bei einer zweigeschossigen Bebauung (EG und OG)
die Immissionsrichtwerte weitestgehend eingehalten. Am ungünstigsten gelegenen
Grundstück (Immissionsort WA SW) wären in der Ebene OG noch geringe Überschreitungen
zu erwarten.
Da diese Überschreitungen im WA-Gebiet nur an wenigen Sonntagen im Jahr,
an denen die Spiele auf dem östlichen Platz stattfinden, während des Zeitraumes
vom 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu erwarten sind, erscheinen sie hinnehmbar.
Im geplanten MI-Gebiet sind die Richtwertüberschreitungen bei
Mannschaftsspielen an Sonntagen während der Ruhezeit aus Sicht des Büro Wölfel
unkritisch, da im MI-Gebiet keine Wohnnutzungen vorgesehen sind und somit in
diesem Zeitraum keine zu schützenden Nutzungen zu erwarten sind.
Das Ergebnis der Schallimmissionsprognose wird im Gemeinderat
diskutiert. Die Errichtung einer Lärmschutzwand in den aufgezeigten Dimensionen
hält das Gremium für nicht durchführbar.
Herr 1. Bürgermeister Straub ist der Auffassung, dass auch der FSV Hohenroth
in Zukunft für die Mannschaftsbildung auf Spielgemeinschaften mit anderen
Orten, z.B. Leutershausen angewiesen sein wird. So ergäbe sich dann auch die
Möglichkeit auf andere Sportplätze auszuweichen und evtl. den östlichen Platz
für Sonntagsspiele nicht mehr nutzen zu müssen.
Andere Gemeinderäte wiederum halten eine Spielgemeinschaft mit
Leutershausen für ausgeschlossen.
Der Gemeinderat ist sich aber einig, dass es Ziel sein muss, auf dem östlichen
Sportplatz keine Sonntagsspiele mehr auszutragen, um die Immissionsrichtwerte
einhalten zu können.
Dazu ist es zunächst notwendig, mit der Vereinsführung des FSV zu
sprechen.