Die Gemeinde Hohenroth hat das Ingenieurbüro Wölfel, Höchberg mit einer Schallimmissionsprognose der an das neue Wohnbaugebiet „Landwehr“ angrenzenden Sportanlagen beauftragt.

 

Diese Schallimmissionsprognose wurde am 22.04.2013 der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale als Vorabzug vorgelegt. Die von der Nutzung der Sportanlagen zu erwartenden Schallimmissionen wurden ermittelt und auf Basis der maßgebenden Richtlinien bewertet.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „Landwehr“ sieht nordöstlich der bestehenden Wohnbebauung ein allgemeines Wohngebiet (WA) für eine zweigeschossige Einzelhausbebauung vor. Im südwestlichen Bereich des Geltungsbereichs des neuen Bebauungsplans ist ein Mischgebiet (MI) für Dienstleistungsbetriebe vorgesehen.

Im Südwesten befinden sich Sportanlagen mit zwei Fußballfeldern, Allwetterplatz, Minispielfeld, Bolzplatz und Tennisplatz.

 

Für die Bewertung von Sportlärm ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung, 18. BImSchV maßgebend. Dort sind die Immissionsrichtwerte für WA und MI festgelegt. Zur Nutzung der Anlage wurden die Angaben des Sportvereins zugrunde gelegt.

 

Die bei den aufgezeigten Nutzungen der Sportanlagen an der geplanten Bebauung zu erwartenden Schallimmissionen wurden mit einem PC-Programm ermittelt und dargestellt.

 

Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Beim Trainingsbetrieb auf einem der beiden Plätze und zeitgleicher Nutzung des Bolzplatzes wird der Immissionsrichtwert sicher unterschritten.

Bei zwei Mannschaftsspielen (20 bzw. 100 Zuschauer) außerhalb der Ruhezeiten ist der maßgebende Richtwert ebenfalls bei beiden Plätzen sicher eingehalten.

Bei einem Spielbetrieb während der Ruhezeit (sonntags zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr) treten ohne Schallschutzmaßnahmen im MI-Gebiet und im WA-Gebiet, hier vor allem bei der Nutzung des östlichen Platzes, Überschreitungen des Richtwerts auf.

Mit der den Berechnungen zugrunde gelegten Schallschutzwand mit einer Höhe von 4,50 m entlang des östlichen Spielfeldes wird der Richtwert im WA-Gebiet in der Ebene EG eingehalten. In der Ebene OG treten am äußersten Rand weiterhin Überschreitungen auf.

Im MI-Gebiet treten ebenfalls weiterhin Überschreitungen auf.

 

An der geplanten MI- und WA-Bebauung sind die Schallimmissionen infolge der Nutzung der bestehenden benachbarten Sportanlagen beim Betrieb an Werktagen tagsüber unkritisch.

 

Fußball-Mannschaftsspiele an Sonntagen sind außerhalb der Ruhezeiten ebenfalls unkritisch.

 

Mannschaftsspiele während der der Ruhezeiten führen ohne Schallschutzmaßnahmen zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte sowohl im MI- als auch im WA-Gebiet.

Im WA-Gebiet ist vor allem die Nutzung des östlichen Platzes kritisch.

 

Zur Reduzierung der Schallimmissionen im WA-Gebiet käme eine Schallschutzwand entlang des östlichen Sportplatzes (120 m) mit einer Höhe von 4,50 m in Betracht. Damit wären bei einer zweigeschossigen Bebauung (EG und OG) die Immissionsrichtwerte weitestgehend eingehalten. Am ungünstigsten gelegenen Grundstück (Immissionsort WA SW) wären in der Ebene OG noch geringe Überschreitungen zu erwarten.

 

Da diese Überschreitungen im WA-Gebiet nur an wenigen Sonntagen im Jahr, an denen die Spiele auf dem östlichen Platz stattfinden, während des Zeitraumes vom 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu erwarten sind, erscheinen sie hinnehmbar.

Im geplanten MI-Gebiet sind die Richtwertüberschreitungen bei Mannschaftsspielen an Sonntagen während der Ruhezeit aus Sicht des Büro Wölfel unkritisch, da im MI-Gebiet keine Wohnnutzungen vorgesehen sind und somit in diesem Zeitraum keine zu schützenden Nutzungen zu erwarten sind.

 

Das Ergebnis der Schallimmissionsprognose wird im Gemeinderat diskutiert. Die Errichtung einer Lärmschutzwand in den aufgezeigten Dimensionen hält das Gremium für nicht durchführbar.

Herr 1. Bürgermeister Straub ist der Auffassung, dass auch der FSV Hohenroth in Zukunft für die Mannschaftsbildung auf Spielgemeinschaften mit anderen Orten, z.B. Leutershausen angewiesen sein wird. So ergäbe sich dann auch die Möglichkeit auf andere Sportplätze auszuweichen und evtl. den östlichen Platz für Sonntagsspiele nicht mehr nutzen zu müssen.

Andere Gemeinderäte wiederum halten eine Spielgemeinschaft mit Leutershausen für ausgeschlossen.

Der Gemeinderat ist sich aber einig, dass es Ziel sein muss, auf dem östlichen Sportplatz keine Sonntagsspiele mehr auszutragen, um die Immissionsrichtwerte einhalten zu können.

Dazu ist es zunächst notwendig, mit der Vereinsführung des FSV zu sprechen.