Sitzung: 28.05.2013 GHR/005/2013
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem
Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern
Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet.
Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren
anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so
weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen
Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch
notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu halten und
insbesondere die Spendenbereitschaft, sowie das Spendenaufkommen nicht zu
beeinträchtigen.
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangenen
Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.
Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven,
unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe
sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann
insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse
zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.
Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtaufsichtsbehörde
am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.
Beschluss:
Folgende Spenden an die Gemeinde Hohenroth, als Begünstigte, wurden im
Jahr 2012 durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt/S.
dokumentiert:
Siehe Anlage: Aufstellung
über die ausgestellten Spendenbescheinigungen für 2012. Die Spendenquittung für
die Firma Blüml, wurde nachträglich ausgestellt.
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden usw. für die
gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2012, wie dokumentiert, zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |
Gemeinderat Martin Bühner war bei der Abstimmung nicht anwesend.