Dem Bauausschuss wird der gemeindliche Bauantrag zum Einbau einer Kinderkrippe im Kindergarten in Windshausen vorgelegt. Im Erdgeschoss des Regelkindergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 610/1 in der Oberen Gasse 3 im Ortsteil Windshausen ist der Einbau einer Kinderkrippe für ca. 12 Krippenplätze vorgesehen.

 

Im Dachgeschoss befinden sich der Mehrzweckraum und Geräteraum sowie drei Abstellräume und ein WC. Als Fluchtweg wird zum Dachgeschoss eine Außentreppe in Stahlkonstruktion auf der Westseite des Gebäudes angebaut. Weitere bauliche Veränderungen werden ausschließlich im Innenbereich des Gebäudes vorgenommen.

 

Im Außenbereich wird ein Container für das Abstellen der Kinderwägen aufgestellt.

 

Die Planung wurde durch das Architekturbüro Karch-Fuchs, Leutershausen erstellt. Die Baukosten belaufen sich auf 178.163,69 €.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 610/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“. Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum gemeindlichen Bauantrag zum Einbau einer Kinderkrippe im Kindergarten in Windshausen auf dem Grundstück Fl.Nr. 610/1 in der Oberen Gasse 3 entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7