Sitzung: 02.07.2013 BHR/008/2013
Dem Bauausschuss wird der gemeindliche Bauantrag zum Einbau einer
Kinderkrippe im Kindergarten in Windshausen vorgelegt. Im Erdgeschoss des
Regelkindergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 610/1 in der Oberen Gasse 3 im
Ortsteil Windshausen ist der Einbau einer Kinderkrippe für ca. 12 Krippenplätze
vorgesehen.
Im Dachgeschoss befinden sich der Mehrzweckraum und Geräteraum sowie
drei Abstellräume und ein WC. Als Fluchtweg wird zum Dachgeschoss eine
Außentreppe in Stahlkonstruktion auf der Westseite des Gebäudes angebaut.
Weitere bauliche Veränderungen werden ausschließlich im Innenbereich des
Gebäudes vorgenommen.
Im Außenbereich wird ein Container für das Abstellen der Kinderwägen
aufgestellt.
Die Planung wurde durch das Architekturbüro Karch-Fuchs, Leutershausen
erstellt. Die Baukosten belaufen sich auf 178.163,69 €.
Das Grundstück Fl.Nr. 610/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Erdmannstal“. Das Vorhaben widerspricht nicht den
Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum gemeindlichen Bauantrag
zum Einbau einer Kinderkrippe im Kindergarten in Windshausen auf dem Grundstück
Fl.Nr. 610/1 in der Oberen Gasse 3 entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |