Mit Schreiben vom 13.08.2013 hat die Regierung von Unterfranken das Ergebnis der Antragsprüfung für den Einbau einer Krippe (12 Plätze) in der Kindertageseinrichtung Windshausen, Obere Gasse 3, mitgeteilt.

 

Die mit Antrag vom 08.07.2013 an die Regierung vorgelegten Unterlagen wurden abschließend geprüft. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind gegeben. Die Regierung von Unterfranken erkennt die Dringlichkeit der Maßnahme an und stimmt dem Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zu.

 

Eine endgültige Entscheidung über die Höhe und den Zeitpunkt der Bewilligung ist mit der Zustimmung nicht verbunden. Die Regierung vermerkt ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden kann und die Gemeinde Hohenroth das volle Finanzierungsrisiko zu tragen hat.

Aufgrund des Ergebnisses der Antragsprüfung ist die Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme neu zu beschließen.


Beschluss:

 

Auf Grundlage der Kostenschätzung des Architekturbüros Karch-Fuchs, Hohenroth, OT Leutershausen, vom 14.03.2013 und dem Ergebnis der Antragsprüfung der Regierung von Unterfranken für den Einbau einer Krippe (12 Plätze) in der Kindertageseinrichtung Windshausen, Obere Gasse 3, 97618 Hohenroth, stellt sich die Finanzierung der Maßnahme wie folgt dar:

 

Einbau einer Krippe im Kindergarten Windshausen (12 Plätze):

 

aufgrund Antrag vom 08.07.2013

nach Zustimmung vorzeitiger Baubeginn

vom 13.08.2013

Zuwendung nach Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014

(71,6 % der zuweisungsfähigen Baukosten 155.100 € + Kostenhöchstwert Ausstattung 15´)

128.500,00 €

126.100,00 €

Eigenmittel der Gemeinde

49.663,69 €

52.064,00 €

Gesamtkosten

178.163,69 €

178.164,00 €

 

Die Zuwendung für Ausstattung in Höhe von 15.000 € (12 neue Krippenplätze mit je 1.250 € Kostenhöchstwert) ist in der Gesamtzuwendung enthalten.

 

Die Eigenmittel der Gemeinde sind 2.400 € höher als ursprünglich geplant.

 

Dies hat folgende Gründe:

-       Höchstgrenze für Baunebenkosten (12 % der Kostengruppen 300/400/500)

-       Pauschaler Abzug in Höhe von 3,5 % für Maßnahmen Bauunterhalt im Bestand Kindergarten

-       beim Zuwendungsantrag wurde mit einem Fördersatz von 72,4 v. H. gerechnet; der tatsächliche Fördersatz wurde mit 71,6 v. H. festgesetzt.


Die Eigenmittel der Gemeinde sind in der Haushaltsplanung 2013 aufgenommen.

 

Obwohl die voraussichtliche Zuwendung niedriger als geplant ist, wird die Maßnahme mit der vorgesehenen Zuweisung in Höhe von 126.100 € durchgeführt.

 

Sobald die Bewilligung von der Regierung von Unterfranken vorliegt, erfolgt erneut eine Information an den Gemeinderat.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14