Sitzung: 10.12.2013 BHR/013/2013
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung und ein Antrag
auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Eheleute Bernd und
Julia Gottwald, wohnhaft Rosengarten 5 in Leutershausen vorgelegt.
Die Familie Gottwald möchte auf ihrem Grundstück Fl. Nr. 488/2 im
Rosengarten 5 in Leutershausen ein Einzel- Carport mit einer Abstellmöglichkeit
für Gartengeräte errichten. Die Bauausführung soll in einer Holzkonstruktion
mit Flachdach erfolgen. Die Größe beträgt 6 m Länge und 5 m Breite.
Das Grundstück Fl.Nr. 588/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Rosengarten“.
Bei dem geplanten Carport handelt es sich von der Größe her um ein
verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) der Bayer. Bauordnung.
Der Bebauungsplan „Rosengarten“ sieht in seinen Festsetzungen für
Garagen und Nebengebäude bei der Fassadengestaltung und Dachform und
Dacheindeckung eine Anpassung an den Hauptbaukörper (Satteldach) vor. Es ist
ein Stauraum von 5,00 m festgelegt.
Zur Verwirklichung des Vorhabens in der beantragten Form sind
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rosengarten“ für die
Fassadengestaltung, für die Dachform, Dachdeckung und für die Nichteinhaltung
des Stauraumes erforderlich.
Mit der Errichtung des Carports wird die nach Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 der
Bayer. Bauordnung festgelegte Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze
überschritten. Dies erfordert eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen
Vorschriften, über die die Bauaufsichtsbehörde entscheidet. Die erforderliche
Abstandsflächenübernahme der Nachbarn Barthelmes Uwe und Kathrin liegt den
Unterlagen bei.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Carports mit Abstellmöglichkeit für Gartengeräte
auf dem Grundstück Fl. Nr. 488/2 im Rosengarten 5 in Leutershausen entsprechend
den eingereichten Planunterlagen.
Für die Fassadengestaltung, die Dachform und Dacheindeckung des Carports
sowie von der Stauraumtiefe wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Rosengarten“ befreit.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
0 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
6 |
Anwesend: |
6 |