Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung und ein Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Eheleute Bernd und Julia Gottwald, wohnhaft Rosengarten 5 in Leutershausen vorgelegt.

 

Die Familie Gottwald möchte auf ihrem Grundstück Fl. Nr. 488/2 im Rosengarten 5 in Leutershausen ein Einzel- Carport mit einer Abstellmöglichkeit für Gartengeräte errichten. Die Bauausführung soll in einer Holzkonstruktion mit Flachdach erfolgen. Die Größe beträgt 6 m Länge und 5 m Breite.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 588/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rosengarten“.

 

Bei dem geplanten Carport handelt es sich von der Größe her um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) der Bayer. Bauordnung.

 

Der Bebauungsplan „Rosengarten“ sieht in seinen Festsetzungen für Garagen und Nebengebäude bei der Fassadengestaltung und Dachform und Dacheindeckung eine Anpassung an den Hauptbaukörper (Satteldach) vor. Es ist ein Stauraum von 5,00 m festgelegt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens in der beantragten Form sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rosengarten“ für die Fassadengestaltung, für die Dachform, Dachdeckung und für die Nichteinhaltung des Stauraumes erforderlich.

 

Mit der Errichtung des Carports wird die nach Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung festgelegte Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze überschritten. Dies erfordert eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften, über die die Bauaufsichtsbehörde entscheidet. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme der Nachbarn Barthelmes Uwe und Kathrin liegt den Unterlagen bei.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports mit Abstellmöglichkeit für Gartengeräte auf dem Grundstück Fl. Nr. 488/2 im Rosengarten 5 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

Für die Fassadengestaltung, die Dachform und Dacheindeckung des Carports sowie von der Stauraumtiefe wird von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rosengarten“ befreit.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

6

Anwesend:

6