Sitzung: 10.12.2013 BHR/013/2013
Dem Bauausschuss wird ein Tekturantrag der Eheleute Andreas und Sonja
Renk vorgelegt.
Die Familie Renk hat auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/7, An der Grotte 21
in Hohenroth ein Einfamilienwohnhaus mit Garage errichtet.
Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 19.04.2013 Nr. 4.1-6024-20130250
wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für den Wohnhausneubau mit Garage
erteilt. Für die Überschreitung der mittleren Wandhöhe der Garage an der Grenze
wurde eine Abweichung nach Ar. 63 Abs. 1 BayBO durch die Bauaufsichtsbehörde
zugelassen.
Der Tekturantrag wurde erforderlich, da sich aufgrund von
Geländeregulierungen Veränderungen an der Wandhöhe der Garage an der
Grundstücksgrenze ergaben. Das Gelände wurde auf der einen Seite abgegraben und
auf der anderen Seite angefüllt. Die Wandhöhe des Garage mit Schuppen zum
gewachsenen Boden beträgt straßenseitig 4,15 m und rückwärtig 4,35 m. Damit
ergibt sich eine mittlere Wandhöhe an der Grundstücksgrenze von 4,25 m.
Die Entscheidung über die Abweichung trifft die Bauaufsichtsbehörde.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dieser
Veränderung zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum
Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/7, An der Grotte 21 in Hohenroth
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |