Dem Bauausschuss wird ein Tekturantrag der Eheleute Andreas und Sonja Renk vorgelegt.

 

Die Familie Renk hat auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/7, An der Grotte 21 in Hohenroth ein Einfamilienwohnhaus mit Garage errichtet.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 19.04.2013 Nr. 4.1-6024-20130250 wurde die bauaufsichtliche Genehmigung für den Wohnhausneubau mit Garage erteilt. Für die Überschreitung der mittleren Wandhöhe der Garage an der Grenze wurde eine Abweichung nach Ar. 63 Abs. 1 BayBO durch die Bauaufsichtsbehörde zugelassen.

 

Der Tekturantrag wurde erforderlich, da sich aufgrund von Geländeregulierungen Veränderungen an der Wandhöhe der Garage an der Grundstücksgrenze ergaben. Das Gelände wurde auf der einen Seite abgegraben und auf der anderen Seite angefüllt. Die Wandhöhe des Garage mit Schuppen zum gewachsenen Boden beträgt straßenseitig 4,15 m und rückwärtig 4,35 m. Damit ergibt sich eine mittlere Wandhöhe an der Grundstücksgrenze von 4,25 m.

Die Entscheidung über die Abweichung trifft die Bauaufsichtsbehörde.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dieser Veränderung zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr.  543/7, An der Grotte 21 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6