Sitzung: 17.12.2013 GHR/012/2013
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat in ihrer Gemeinderatssitzung vom 29.10.2013 die Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung beschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses soll dabei in kommunaler Zusammenarbeit erfolgen.
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend bittet deshalb um Aufnahme in die Zweckvereinbarung zur Durchführung einer gemeinsamen Verwaltungsstelle.
Zur Aufnahme der Gemeinde Schönau a. d. Brend in die Zweckvereinbarung ist es notwendig, dass alle Beteiligten dem durch Gemeinderatsbeschluss zustimmen.
Im Rahmen der Aufnahme der Gemeinde Schönau ist geplant die Zweckvereinbarung wie folgt abzuändern:
·
Der Abrechnung der Verwarn- und Bußgelder soll
zukünftig aufgrund der Verwaltungsvereinfachung nunmehr jährlich statt
halbjährlich erfolgen. Dabei ist vorgesehen, zum 01.07. Abschlagszahlungen auf
Grundlage der jeweils letztjährigen Fallpauschale zu leisten (vgl. § 5 Abs. 3
und § 6 Abs. 2 u. 3).
Die aufgeführte Änderung wurde bereits nach Rücksprache mit den beteiligten
Kommunen im Jahr 2013 angewandt.
· Die Mindestlaufzeit in § 8 beträgt nunmehr ab Frühjahr 2014 noch 2 Jahre.
Eine Personalergänzung in der VGem Bad Neustadt zur Abwicklung der von der Gemeinde Schönau a. d. Brend zu erwartenden Geschwindigkeitsverstöße ist aufgrund von verschiedenen Optimierungen im Verwaltungsablauf (siehe oben) nicht vorgesehen.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Gemeinde Schönau a.
d. Brend in die Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Abwicklung der kommunalen
Verkehrsüberwachung aufzunehmen. Die Zweckvereinbarung ist entsprechend den
neuen Gegebenheiten abzuändern und wird in der dem Beschluss beigefügten
Fassung vollinhaltlich genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |