Sitzung: 17.12.2013 GHR/012/2013
Der Verlustvortrag von rd. 92.600 € wird in den neuen Kalkulationszeitraum vorgetragen. Die Verwaltung schlägt wiederum einen dreijährigen Kalkulationszeitraum vor, welcher die Jahre 2014 bis 2016 umfassen würde.
Der Gemeinderat
hat in seiner Sitzung vom 12.11.2013 (TOP 1) das Thema bereits grundsätzlich
erörtert. Auf dieser Basis werden dem Gemeinderat zwei Varianten zur
Entscheidung über die Festsetzung der Gebührenhöhe ab dem 01.01.2014 zur
Entscheidung vorgelegt.
Variante 1 –
Die Höhe der
Einleitungsgebühr wird auf 1,89 €/m³ festgesetzt, die Grundgebühr wird
angepasst auf 60,00 €/Anschluss/pro Jahr (bisher 1,43 €/m³, 36,00
€/Anschluss/Jahr).
Berücksichtigt ist dabei bereits, dass der kalkulatorische Zinssatz von 5,5 %
auf 4,5 % gesenkt wird.
Variante 2 –
Die Höhe der
Einleitungsgebühr wird auf 1,96 €/m³ festgesetzt, die Grundgebühr wird
angepasst auf 60,00 €/Anschluss/pro Jahr.
Berücksichtigt ist dabei bereits, dass der kalkulatorische Zinssatz von 5,5 %
auf 4,5 % gesenkt wird. Bei dieser Variante kann pro Jahr eine Zuführung aus
zuwendungsfinanzierten Anteilen der Einrichtung Abwasserbeseitigung in Höhe von
rd. 9.000 € an die Sonderrücklage Abwasser erfolgen. Diese Mittel stehen für
künftige Investitionen oder Unterhaltsmaßnahmen zur Verfügung.
Die Änderung der Einleitungsgebühr
und der Grundgebühren sind entsprechend dem beigefügten Entwurf der 2.
Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Hohenroth in der Fassung vom 17.12.2013 zu beschließen.
Bei dieser Gelegenheit wird § 10 Abs. 3 Satz 4 entsprechend der tatsächlichen
Handhabung und der Empfehlung der überörtlichen Rechnungsprüfung geändert und
auf die durchschnittlich gehaltene Viehzahl im Abrechnungsjahr (bisher Vorjahr
gem. Mustersatzung aus dem Jahre 2008) abgestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat kommt nach ausführlicher Beratung zu folgenden Entscheidungen:
1.
Auf Grund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus
und der tatsächlichen Zinssätze für die aufgenommenen Kredite der Einrichtung
Abwasserbeseitigung wird der kalkulatorische Zinssatz ab 01.01.2014 von 5,5 %
auf 4,5 % gesenkt.
2.
Die Grundgebühren für die Einrichtung
Abwasserbeseitigung werden ab 01.01.2014
auf 60,00 €/Jahr (bisher 36 €) bei Verwendung von Wasserzählern
bis 4 m³/h
auf 84,00 €/Jahr (bisher 54 €) bei Verwendung von Wasserzählern
bis 10 m³/h
auf 108,00 €/Jahr (bisher 72 €) bei
Verwendung von Wasserzählern bis 16
m³/h
auf 300,00 €/Jahr (bisher 204 €) bei Verwendung von Wasserzählern über 16 m³/h erhöht.
3.
Die Einleitungsgebühr wird im Kalkulationszeitraum
2014 – 2016 auf 1,96 €/m³ erhöht. Damit ist eine Zuführung aus
zuwendungsfinanzierten Abschreibungen in Höhe von rd. 9.000 €/Jahr auf die
Sonderrücklage Abwasserbeseitigung möglich. Diese Mittel können in Zukunft für
Unterhalts- oder Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden.
4.
Der Gemeinderat billigt die vorgelegte
Gebührenkalkulation für die Einrichtung Abwasser-beseitigung für den
abgerechneten Zeitraum 2011 bis 2013 (Nachkalkulation) sowie für den
Vorauskalkulationszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2016.
5.
Der Gemeinderat genehmigt den hierzu durch die
Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und beschließt den Erlass der 2. Änderungssatzung
in der vorgelegten Fassung.
Die Einleitungsgebühr beträgt künftig 1,96 €/m³. Die Grundgebühren werden bei der
Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss bis 4 m³/h auf 60,00 €,
bis 10 m³/h auf 84,00 €, bis 16 m³/h auf 108,00 € und über 16 m³/h auf 300,00 €
erhöht.
Bei der Berücksichtigung von Großvieheinheiten wird auf die durchschnittlich
gehaltene Viehzahl im Abrechnungsjahr abgestellt.
Eine Ausfertigung der 2. Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil
dieses Beschlusses beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
15 |