Der aktuelle Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013 schließt unter Berücksichtigung des vorläufigen Rechnungsergebnisses 2013 mit einem Defizit von 92.600 € ab. Ursache hierfür ist, dass die Betriebskostenumlage an den Abwasserverband deutlich über dem geplanten Wert lag. Die Umlage auf Basis der Schmutzfrachtmessung 2011 hat sich für die Gemeinde im Durchschnitt um rd. 19.000 € pro Jahr erhöht. Der Anteil der Gemeinde lag im Jahr 2010 bei 7,18 % und ist auf Basis der Messung 2011 auf 9,54 % gestiegen. Ab 2014 liegt er auf Grundlage der Messung 2013 bei 8,63 %. Die Unterhalts- und Betriebskosten liegen im Ergebnis um rd. 7.300 € pro Jahr höher als geschätzt. Niedriger ausgefallen sind die kalkulatorischen Abschreibungen und die Verzinsung (- rd. 5.000 € pro Jahr).

Der Verlustvortrag von rd. 92.600 € wird in den neuen Kalkulationszeitraum vorgetragen. Die Verwaltung schlägt wiederum einen dreijährigen Kalkulationszeitraum vor, welcher die Jahre 2014 bis 2016 umfassen würde.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.11.2013 (TOP 1) das Thema bereits grundsätzlich erörtert. Auf dieser Basis werden dem Gemeinderat zwei Varianten zur Entscheidung über die Festsetzung der Gebührenhöhe ab dem 01.01.2014 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Variante 1 –

Die Höhe der Einleitungsgebühr wird auf 1,89 €/m³ festgesetzt, die Grundgebühr wird angepasst auf 60,00 €/Anschluss/pro Jahr (bisher 1,43 €/m³, 36,00 €/Anschluss/Jahr).
Berücksichtigt ist dabei bereits, dass der kalkulatorische Zinssatz von 5,5 % auf 4,5 % gesenkt wird.

 

Variante 2 –

Die Höhe der Einleitungsgebühr wird auf 1,96 €/m³ festgesetzt, die Grundgebühr wird angepasst auf 60,00 €/Anschluss/pro Jahr.
Berücksichtigt ist dabei bereits, dass der kalkulatorische Zinssatz von 5,5 % auf 4,5 % gesenkt wird. Bei dieser Variante kann pro Jahr eine Zuführung aus zuwendungsfinanzierten Anteilen der Einrichtung Abwasserbeseitigung in Höhe von rd. 9.000 € an die Sonderrücklage Abwasser erfolgen. Diese Mittel stehen für künftige Investitionen oder Unterhaltsmaßnahmen zur Verfügung.

 

Die Änderung der Einleitungsgebühr und der Grundgebühren sind entsprechend dem beigefügten Entwurf der 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenroth in der Fassung vom 17.12.2013 zu beschließen.
Bei dieser Gelegenheit wird § 10 Abs. 3 Satz 4 entsprechend der tatsächlichen Handhabung und der Empfehlung der überörtlichen Rechnungsprüfung geändert und auf die durchschnittlich gehaltene Viehzahl im Abrechnungsjahr (bisher Vorjahr gem. Mustersatzung aus dem Jahre 2008) abgestellt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat kommt nach ausführlicher Beratung zu folgenden Entscheidungen:

 

1.    Auf Grund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus und der tatsächlichen Zinssätze für die aufgenommenen Kredite der Einrichtung Abwasserbeseitigung wird der kalkulatorische Zinssatz ab 01.01.2014 von 5,5 % auf 4,5 % gesenkt.

2.    Die Grundgebühren für die Einrichtung Abwasserbeseitigung werden ab 01.01.2014
auf   60,00 €/Jahr (bisher   36 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis      4 m³/h
auf   84,00 €/Jahr (bisher   54 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis    10 m³/h
auf 108,00 €/Jahr (bisher   72 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis    16 m³/h
auf 300,00 €/Jahr (bisher 204 €) bei Verwendung von Wasserzählern über 16 m³/h erhöht.

3.    Die Einleitungsgebühr wird im Kalkulationszeitraum 2014 – 2016 auf 1,96 €/m³ erhöht. Damit ist eine Zuführung aus zuwendungsfinanzierten Abschreibungen in Höhe von rd. 9.000 €/Jahr auf die Sonderrücklage Abwasserbeseitigung möglich. Diese Mittel können in Zukunft für Unterhalts- oder Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden.

4.    Der Gemeinderat billigt die vorgelegte Gebührenkalkulation für die Einrichtung Abwasser-beseitigung für den abgerechneten Zeitraum 2011 bis 2013 (Nachkalkulation) sowie für den Vorauskalkulationszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2016.

5.    Der Gemeinderat genehmigt den hierzu durch die Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und beschließt den Erlass der 2. Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.
Die Einleitungsgebühr beträgt künftig
1,96 €/m³. Die Grundgebühren werden bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss bis 4 m³/h auf 60,00 €, bis 10 m³/h auf 84,00 €, bis 16 m³/h auf 108,00 € und über 16 m³/h auf 300,00 € erhöht.
Bei der Berücksichtigung von Großvieheinheiten wird auf die durchschnittlich gehaltene Viehzahl im Abrechnungsjahr abgestellt.
Eine Ausfertigung der 2. Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil dieses Beschlusses beizufügen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

15