An der ehemaligen Schule bestehen folgende bauliche Mängel, die aus Standsicherheitsgründen dringend beseitigt werden müssen:

- Setzungen der straßenseitigen Außenwand mit daraus resultierenden klaffenden Rissen im ersten straßenseitigen Gewölbefeld.

- Ebenso daraus resultierend ist am Garagentor das Natursteingewände durchgebrochen mit Verschiebungen der Steine im Sturzbereich des Tores und des danebenliegenden Fensters.

 

Das Ingenieurbüro Federlein wurde mit der Erstellung eines statischen Sanierungskonzeptes beauftragt und eine Untersuchung des Baugrundes veranlasst. Das mittlerweile vorliegende Gutachten des Baugrundgutachters Dr. Rimpel geht von einer verringerten Tragfähigkeit des Bodens im Bereich der straßenseitigen Außenwand durch Zuname der Feuchtigkeit in den oberflächennahen Schichten und den daraus resultierenden Setzungen aus.   

Die Gemeinde hat die Schadensstelle aus Sicherheitsgründen abgestützt.

 

Die Beseitigung der Schäden ist wie folgt vorgesehen:

- Entfernen des Holzfußbodens im ehemaligen Schulsaal einschl. Unterkonstruktion und Schüttung.

- Ausbau der Fensterflügel und des Lampris im ehemaligen Schulsaal.

- Stabilisierung der Fassade: Hilfsabstützung in Tor- und Fensteröffnung, Gurtung der Fassade durch verspannte beidseitige Kanthölzer.

- In Brüstungshöhe, Lagesicherung der Stahlträger der Deckenkonstruktion („preußische Kappen“) mit Flachstahlbändern.

- Abstützen des Unterzuges im Klassenraum.

- Abbruch und Erneuerung des verformten Deckenfeldes (Randfeld hin zur Südfassade).

- Abstützen der Südwand durch eine Abfangkonstruktion.

- Abbruch des Tor-Sturzbogens.

- Erneuerung des Tor-Sturzbogens mit Natursteinvorsatzschale und Stb.-Sturz im Verbund mit der Stb.-Deckenkappe.

- Demontage der Stützkonstruktion.

- Verfugen der Fassadenrisse mit Neuanstrich.

- Wiedereinbau der Fenster, des Lambris und des Fußbodens.

- Fundamentverbreiterung auf Basis der Empfehlungen aus dem Bodengutachten

- Ertüchtigung des Unterzuges im alten Schulsaal.

- Durchführung sanierungsbedingter Renovierungsarbeiten.

 

Die Kosten für die Schadensbeseitigung sind mit ca. 55.000,00 € geschätzt.

 

Die Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung der Maßnahme kann durch das Sachgebiet Hochbau der VG Bad Neustadt, Architekt Schmitt erfolgen.

 

Zur Verbesserung der Beheizung des ehemaligen Schulsaales bietet sich an, eine gemeinsame Lösung mit der kath. Kirchenstiftung, die bereits eine Gastherme zur Beheizung der Wohnung im OG betreibt, zu suchen.

 

Zur Abstimmung mit der kath. Kirchenstiftung, die auch einen Teil der Baulast tragen muss, fand am 1.Oktober 2013 ein Ortstermin mit dem Gebietsreferenten des bischöflichen Bauamtes, Herrn Architekt Karsten statt.

 

Der Bauausschuss wird um Beratung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise gebeten.

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt die Sanierung der „Alten Schule“ in Leutershausen im Umfang des durch die Verwaltung vorgestellten Sanierungskonzeptes durchführen zu lassen.

 

Hinsichtlich einer Beheizung des ehemaligen Schulsaales sind seitens der Verwaltung Möglichkeiten zu erarbeiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7