Sitzung: 21.01.2014 GHR/001/2014
Mit der Ortsabrundungssatzung „An der Steig“ vom 28.06.1990 wurden im
Interesse einer sinnvollen Abrundung des südöstlichen Ortsrandes von Hohenroth die Grundstücke Fl.Nrn 537 und 537/1,
Gemarkung Hohenroth in den Innenbereich
einbezogen.
Für das Grundstück Fl.Nr. 537 wurde dabei eine eingeschossige
Wohnbebauung festgesetzt.
Der Gemeinde Hohenroth liegt für dieses
Grundstück eine Bauanfrage für eine zweigeschossige Bebauung vor.
Durch Erhöhung der zulässigen Geschosszahl gegenüber der bisherigen
Festsetzung lässt sich außerdem eine Verdichtung der Bebauung erreichen. Die
zulässige Geschosszahl würde sich dann an der Nachbarbebauung auf den
Grundstücken Fl.Nrn 537/1 (An der Steig 7) und 537/4 (An der Steig 9)
orientieren.
Dazu ist eine Änderung der Ortsabrundungssatzung notwendig. Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale hat
dafür einen Entwurf vorgelegt, der dem Gemeinderat von Herrn 1. Bürgermeister
Straub erläutert wird.
Nach kurzer Diskussion mit einigen anwesenden Anliegern fasst der Gemeinderat
folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Ortsabrundungssatzung „An der Steig“ vom 28.06.1990 soll nicht geändert
werden. Für das Grundstück Fl.Nr. 537 bleibt die Vorgabe der eingeschossigen
Wohnbebauung wie bisher bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |