Mit der Ortsabrundungssatzung „An der Steig“ vom 28.06.1990 wurden im Interesse einer sinnvollen Abrundung des südöstlichen Ortsrandes von Hohenroth die Grundstücke Fl.Nrn 537 und 537/1, Gemarkung Hohenroth in den Innenbereich einbezogen.

 

Für das Grundstück Fl.Nr. 537 wurde dabei eine eingeschossige Wohnbebauung festgesetzt.

 

Der Gemeinde Hohenroth liegt für dieses Grundstück eine Bauanfrage für eine zweigeschossige Bebauung vor.

 

Durch Erhöhung der zulässigen Geschosszahl gegenüber der bisherigen Festsetzung lässt sich außerdem eine Verdichtung der Bebauung erreichen. Die zulässige Geschosszahl würde sich dann an der Nachbarbebauung auf den Grundstücken Fl.Nrn 537/1 (An der Steig 7) und 537/4 (An der Steig 9) orientieren.

 

Dazu ist eine Änderung der Ortsabrundungssatzung notwendig. Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale hat dafür einen Entwurf vorgelegt, der dem Gemeinderat von Herrn 1. Bürgermeister Straub erläutert wird.

 

Nach kurzer Diskussion mit einigen anwesenden Anliegern fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

 

Die Ortsabrundungssatzung „An der Steig“ vom 28.06.1990 soll nicht geändert werden. Für das Grundstück Fl.Nr. 537 bleibt die Vorgabe der eingeschossigen Wohnbebauung wie bisher bestehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17