Die Deutsche Telekom teilt mit, dass gegenwärtig im Gemeindebereich Hohenroth noch zwei öffentliche Basistelefone von der Telekom betrieben werden:

 

-       Hohenroth, Hauptstr. 12; Jahresumsatz: 3,47 €

-       Hohenroth – Windshausen, Salzforststr. 28; Jahresumsatz: 0,26 €.

 

Nach Mitteilung der Telekom wurden die Anschlüsse im Jahr 2013 kaum oder überhaupt nicht genutzt. In den gesamten letzten zwölf Monaten kamen die vorgenannten Umsätze zustande. Die Deutsche Telekom möchte deshalb diese extrem unwirtschaftlichen Sprechstellen im Jahr 2014 gerne abbauen und bittet hierfür um die Zustimmung der Gemeinde.

 

Die Deutsche Telekom AG ist zur Grundversorgung mit öffentlichen Münz- und Kartentelefonen verpflichtet. Allerdings muss auch die extrem rückläufige Nutzung dieser Einrichtungen berücksichtigt werden. Gemäß einer Übereinkunft mit der Bundesnetzagentur und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist es der Dt. Telekom AG deshalb gestattet, Gemeinden, auf deren Gebiet extrem unwirtschaftliche öffentliche Fernsprecher mit einem Umsatz von weniger als 50,00 Euro im Jahr gelegen sind, um ihre Zustimmung zum Abbau der Fernsprecheinrichtungen zu bitten.

 

Es obliegt der Gemeinde, die Notwendigkeit des Verbleibs der öffentlichen Fernsprechanlagen zu prüfen. Die Prüfungskriterien liegen im Ermessen der kommunalen Verantwortungsträger. Trotz mangelnder Wirtschaftlichkeit kann ein öffentlicher Fernsprecher zur notwendigen Grundversorgung gehören. Sofern die Prüfung der Gemeinde die Entbehrlichkeit des öffentlichen Fernsprechstandorts ergibt, empfehlen die kommunalen Spitzenverbände, die Zustimmung zu erteilen. Sollen die Fernsprechstandorte erhalten bleiben, empfehlen die kommunalen Spitzenverbände die Zustimmung zu verweigern. Die Abwägung sollte sorgfältig getroffen werden, da die dt. Telekom AG im Falle eines Irrtums über die Entbehrlichkeit des Standorts grundsätzlich nicht mehr zum Wiederaufbau verpflichtet ist.

 

Sofern die Zustimmung zum Abbau eines unwirtschaftlichen öffentlichen Fernsprechstandortes verweigert wird, ist die Dt. Telekom AG berechtigt, den vorhandenen Fernsprecher durch ein kostengünstiger zu unterhaltendes Basistelefon zu ersetzen. Obwohl diese Fernsprechervariante weniger Nutzungskomfort aufweist als reguläre Geräte, genügt sie den Anforderungen des Telekomunikations- Universaldienstes an öffentliche Telefonie. Auch im Falle des Wiederrufs der Zustimmung nach geänderter Sachlage ist die Dt. Telekom AG berechtigt, ihre Wiederaufbauverpflichtung durch Aufbau eines Basistelefons nachzukommen.

 

Aufgrund der sehr geringen Jahresumsätze kann aus Sicht der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass seitens der Bürgerschaft kein Bedarf mehr für eine öffentliche Fernsprecheinrichtung in den beiden Ortsteilen gegeben ist. Das Kommunikationsverhalten hat sich völlig verändert. Aus dieser Sicht erscheint es vertretbar, dem Abbau der öffentlichen Fernsprecheinrichtung seitens der Gemeinde zuzustimmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat hat gegen den Abbau der öffentlichen Fernsprecheinrichtungen in Hohenroth und in Windshausen durch die Dt. Telekom AG im Jahr 2014 keine Einwände.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17