Sitzung: 21.01.2014 GHR/001/2014
Die Deutsche Telekom teilt mit, dass gegenwärtig im Gemeindebereich Hohenroth
noch zwei öffentliche Basistelefone von der Telekom betrieben werden:
-
Hohenroth, Hauptstr. 12; Jahresumsatz: 3,47 €
-
Hohenroth – Windshausen, Salzforststr. 28;
Jahresumsatz: 0,26 €.
Nach Mitteilung der Telekom wurden die Anschlüsse im Jahr 2013 kaum oder
überhaupt nicht genutzt. In den gesamten letzten zwölf Monaten kamen die
vorgenannten Umsätze zustande. Die Deutsche Telekom möchte deshalb diese extrem
unwirtschaftlichen Sprechstellen im Jahr 2014 gerne abbauen und bittet hierfür
um die Zustimmung der Gemeinde.
Die Deutsche Telekom AG ist zur Grundversorgung mit öffentlichen Münz-
und Kartentelefonen verpflichtet. Allerdings muss auch die extrem rückläufige
Nutzung dieser Einrichtungen berücksichtigt werden. Gemäß einer Übereinkunft
mit der Bundesnetzagentur und der Bundesvereinigung der kommunalen
Spitzenverbände ist es der Dt. Telekom AG deshalb gestattet, Gemeinden, auf
deren Gebiet extrem unwirtschaftliche öffentliche Fernsprecher mit einem Umsatz
von weniger als 50,00 Euro im Jahr gelegen sind, um ihre Zustimmung zum Abbau
der Fernsprecheinrichtungen zu bitten.
Es obliegt der Gemeinde, die Notwendigkeit des Verbleibs der
öffentlichen Fernsprechanlagen zu prüfen. Die Prüfungskriterien liegen im
Ermessen der kommunalen Verantwortungsträger. Trotz mangelnder
Wirtschaftlichkeit kann ein öffentlicher Fernsprecher zur notwendigen
Grundversorgung gehören. Sofern die Prüfung der Gemeinde die Entbehrlichkeit des
öffentlichen Fernsprechstandorts ergibt, empfehlen die kommunalen
Spitzenverbände, die Zustimmung zu erteilen. Sollen die Fernsprechstandorte
erhalten bleiben, empfehlen die kommunalen Spitzenverbände die Zustimmung zu
verweigern. Die Abwägung sollte sorgfältig getroffen werden, da die dt. Telekom
AG im Falle eines Irrtums über die Entbehrlichkeit des Standorts grundsätzlich
nicht mehr zum Wiederaufbau verpflichtet ist.
Sofern die Zustimmung zum Abbau eines unwirtschaftlichen öffentlichen Fernsprechstandortes
verweigert wird, ist die Dt. Telekom AG berechtigt, den vorhandenen
Fernsprecher durch ein kostengünstiger zu unterhaltendes Basistelefon zu
ersetzen. Obwohl diese Fernsprechervariante weniger Nutzungskomfort aufweist
als reguläre Geräte, genügt sie den Anforderungen des Telekomunikations-
Universaldienstes an öffentliche Telefonie. Auch im Falle des Wiederrufs der
Zustimmung nach geänderter Sachlage ist die Dt. Telekom AG berechtigt, ihre
Wiederaufbauverpflichtung durch Aufbau eines Basistelefons nachzukommen.
Aufgrund der sehr geringen Jahresumsätze kann aus Sicht der Verwaltung
davon ausgegangen werden, dass seitens der Bürgerschaft kein Bedarf mehr für
eine öffentliche Fernsprecheinrichtung in den beiden Ortsteilen gegeben ist. Das
Kommunikationsverhalten hat sich völlig verändert. Aus dieser Sicht erscheint
es vertretbar, dem Abbau der öffentlichen Fernsprecheinrichtung seitens der
Gemeinde zuzustimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat gegen den Abbau der öffentlichen
Fernsprecheinrichtungen in Hohenroth und in Windshausen durch die Dt. Telekom
AG im Jahr 2014 keine Einwände.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |