Der im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Hohenroth eingetragene öffentliche Feld- und Waldweg

            Schallgrabenweg 11, Fl.Nr. 1241, Gemarkung Hohenroth (vgl. Lageplan)

 

hat jegliche Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) ist eine Straße/Weg einzuziehen, wenn dieser jede Verkehrsbedeutung verloren hat.

 

Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher öffentlich bekannt zu geben (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG).


Beschluss:

 

Die Gemeinde Hohenroth beschließt nach dreimonatiger vorheriger Bekanntmachung den nachfolgend genannten öffentlichen Feld- und Waldweg, gemäß Art. 8 Abs. 1 u. 2 i.V.m Art 54 BayStrWG einzuziehen, da der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat.

 

Schallrabenweg 11
Flurnummer:               1241, Gemarkung Hohenroth

Anfangspunkt:             An der Eckenstr. III, Fl.Nr. 309

Endpunkt:                    Schallgrabenweg 13, Fl.Nr. 1242/2

Länge:                         0,311 km

 

 

Der Beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

17