Sitzung: 21.01.2014 GHR/001/2014
Der im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Hohenroth eingetragene
öffentliche Feld- und Waldweg
Schallgrabenweg 11, Fl.Nr.
1241, Gemarkung Hohenroth (vgl. Lageplan)
hat jegliche Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren.
Gemäß Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) ist
eine Straße/Weg einzuziehen, wenn dieser jede Verkehrsbedeutung verloren hat.
Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher öffentlich bekannt zu
geben (Art. 8 Abs. 2 BayStrWG).
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth beschließt nach dreimonatiger vorheriger
Bekanntmachung den nachfolgend genannten öffentlichen Feld- und Waldweg, gemäß
Art. 8 Abs. 1 u. 2 i.V.m Art 54 BayStrWG einzuziehen, da der Weg jegliche
Verkehrsbedeutung verloren hat.
Schallrabenweg 11
Flurnummer: 1241, Gemarkung Hohenroth
Anfangspunkt: An der
Eckenstr. III, Fl.Nr. 309
Endpunkt: Schallgrabenweg
13, Fl.Nr. 1242/2
Länge: 0,311
km
Der Beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
17 |