Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage vorgelegt.

 

Es wird beabsichtigt auf einem Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 255 in der Köhlerstraße, Gemarkung Windshausen eine Unterstellhalle zu errichten. Diese soll zur Holzlagerung und als Unterstellhalle für Fahrzeuge genutzt werden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Bauausschuss folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss spricht sich gegen die Errichtung einer Unterstellhalle auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 255 in der Köhlerstraße, Gemarkung Windshausen aus.

Auf dieser Teilfläche sollen stattdessen Obstbäume gepflanzt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7