Sitzung: 04.02.2014 BHR/002/2014
Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage vorgelegt.
Es wird beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 248/3, Am Gartenweg 11
in der Gemarkung Leutershausen ein Flachdachbungalow zu errichten.
Das Grundstück Fl. Nr. 248/3 liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Am Gartenweg“.
Laut Bebauungsplan sind dort nur Satteldächer zulässig.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld spricht sich gegen den Aufbau eines
Flachdachbungalows aus, gestalterisch ist dort höchstens die Errichtung eines
Pultdaches möglich.
Durch das starke Gefälle auf dem Grundstück ist vom Gartenweg aus nur
ein Geschoss sichtbar, zur Kreisstraße hin werden zwei Geschosse erkennbar
sein.
Beschluss:
Seitens des Bauausschusses bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung eines Flachdachbungalows auf der Fl.Nr. 248/3, Am Gartenweg 11, Gemarkung Leutershausen in der vorgestellten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |