Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage vorgelegt.

 

Es wird beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 248/3, Am Gartenweg 11 in der Gemarkung Leutershausen ein Flachdachbungalow zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 248/3 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Gartenweg“.

Laut Bebauungsplan sind dort nur Satteldächer zulässig.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld spricht sich gegen den Aufbau eines Flachdachbungalows aus, gestalterisch ist dort höchstens die Errichtung eines Pultdaches möglich.

 

Durch das starke Gefälle auf dem Grundstück ist vom Gartenweg aus nur ein Geschoss sichtbar, zur Kreisstraße hin werden zwei Geschosse erkennbar sein.


Beschluss:

 

Seitens des Bauausschusses bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung eines Flachdachbungalows auf der Fl.Nr. 248/3, Am Gartenweg 11, Gemarkung Leutershausen in der vorgestellten Form.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7