Im Kreuzungsbereich Jahnstraße – Poststraße in Hohenroth wird vermehrt geparkt. Parken im Kreuzungsbereich ist laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt, darüber hinaus gehende Maßnahmen werden von der Verwaltung und Polizei als nicht sinnvoll erachtet, da eine Überwachung nicht gewährleistet ist.

 

Bürgermeister Straub schlägt vor, als zusätzlichen Hinweis das Schild „Absolutes Halteverbot„ (Zeichen 283) anzubringen, um eine deutliche Transparenz herbeizuführen.

 

Aus dem Bauausschuss kommt die Anregung dort zusätzlich zu den Schildern eine Zickzacklinie (Zeichen 299) auf dem Straßenbelag anzubringen, da diese oft mehr bewirken.


Beschluss:

 

Im Kreuzungsbereich Apotheke Hohenroth sollen an vorhanden Schilderpfosten die Hinweisschilder Nr. 283, absolutes Halteverbot und eine Straßenmarkierung Nr. 299, Zickzacklinien als zusätzlicher Hinweis zum Parkverbot in Kreuzungsbereichen abgebracht werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7