Sitzung: 04.02.2014 BHR/002/2014
Im Stadtweg in Windshausen im Bereich der Fl.Nr. 162 ist ein eingeschränktes
Halteverbot (Zeichen 286) angeordnet. Dieses Schild kann je nach Bedarf und
Witterung auf- bzw. zugeklappt werden.
Da das für die Anlieger verwirrend ist, soll dort dauerhaft ein
eingeschränktes Halteverbot angeordnet werden, welches auf den kompletten
Kurvenbereich im Stadtweg ausgeweitet werden soll.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass das eingeschränkte Halteverbot durch Zeichen 286 im Stadtweg Windshausen auf den kompletten Kurvenbereich ausgeweitet wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |