Im Stadtweg in Windshausen im Bereich der Fl.Nr. 162 ist ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) angeordnet. Dieses Schild kann je nach Bedarf und Witterung auf- bzw. zugeklappt werden.

 

Da das für die Anlieger verwirrend ist, soll dort dauerhaft ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet werden, welches auf den kompletten Kurvenbereich im Stadtweg ausgeweitet werden soll.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass das eingeschränkte Halteverbot durch Zeichen 286 im Stadtweg Windshausen auf den kompletten Kurvenbereich ausgeweitet wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7