Sitzung: 01.04.2014 BHR/004/2014
Dem Bauausschuss wird ein
Bauantrag von Herrn Klaus Werner, wohnhaft Hauptstr. 27 in Hohenroth
vorgelegt.
Er hat an der südwestlichen Grenze seines Grundstück Fl. Nr. 292 im
Eichenweg 3 in Hohenroth ein Carport mit einer Länge von 6 m in einer
Stahlkonstruktion mit Flachdach und Trapezblecheindeckung errichtet.
Mit Schreiben des Landratsamtes vom 15.01.2014 wurde dem Bauherrn durch
das Landratsamt mitgeteilt, dass für den Bau des Carports ein Bauantrag
erforderlich ist und er diesen umgehend mit einem Antrag auf isolierte
Abweichung über die Gemeinde einzureichen hat.
Das Grundstück Fl. Nr. 292 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. An
der Grundstücksgrenze befindet sich bereits eine Garage mit einer Länge von 6
m.
Nach Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung sind Garagen zur
Grundstücksgrenze nur mit einer Gesamtlänge von 9 m zulässig. Diese Länge wurde
mit dem Bau des Carports um 3 m überschritten und die Abstandsflächen werden
somit nicht eingehalten. Dies erfordert eine Abstandsflächenübernahme des
angrenzenden Nachbarn. Diese liegt den Unterlagen auch bei, jedoch ohne
Unterschrift der Nachbarn Straub.
Nach Aussage des Bauherrn wäre die Familie Walter Straub mit dem Carport
einverstanden. Eine Abstandsflächenüberahme wollen sie jedoch nicht
unterschreiben.
Da das Carport direkt von der Straße aus angefahren wird, werden die
Vorgaben der Garagenverordnung hinsichtlich der Länge der Zu- und Abfahrt nicht
eingehalten. Nach § 2 Abs. 1 der Garagenverordnung müssen zwischen Garagen und
öffentlichen Verkehrsflächen zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge
vorhaben sein. Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf
die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.
Über die Zulassung möglicher Abweichungen von der Garagenverordnung und auch
über die abstandsflächenrechtlichen Belange entscheidet die
Bauaufsichtsbehörde.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 292 im Eichenweg 3 in Hohenroth
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer
Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften bezüglich der Zufahrt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
7 |