Der 1. Bürgermeister gab aus dem nichtöffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 01.04.2014 bekannt, dass nach Ausschreibung die Naturwerksteinarbeiten im Zuge der Sanierung der Alten Schule in Leutershausen an die günstigstbietende Firma „Die Steinmetze Michael Custodis und Stefan Röhrig GbR“, Bad Königshofen zum Angebotspreis von 2.034,90 Euro vergeben wurden.

 

 

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 08.04. 2014 gab der 1. Bürgermeister zum Thema „Umgestaltung des Friedhofs in Hohenroth – Vergabe der Architektenleistungen für das Leistungsbild Freianlagen“ bekannt, dass der Gemeinderat beschloss, die Landschaftsarchitektin Carola Kroczek, Rödelmaier mit den Architektenleistungen für verschiedene Umgestaltungsmaßnahmen und die Errichtung einer weiteren Urnenmauer zu beauftragen.

 

 

Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2014 gab 1. Bürgermeister Georg Straub folgende Entscheidungen bekannt:

 

1. Entschädigung für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder

Das Sitzungsgeld für Gemeinderatsmitglieder wurde auf 30,00 Euro pro Gemeinderats- bzw. Ausschusssitzung, bzw. Sitzung einer Arbeitsgruppe festgelegt. Im Sitzungsgeld sind alle Aufwendungen für IT, Papier, Fahrtkosten sowie Teilnahme an sonstigen Besprechungen, Ortstermine, Mitarbeit in Allianzen u. Ä. abgegolten.

 

2. Dienstaufwandsentschädigung und Fahrtkostenpauschale für den 1. Bürgermeister

Der 1. Bürgermeister erhält als hauptberuflicher Bürgermeister ein monatliches Gehalt nach den Bestimmungen des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamte, BesGr. A 15 Endstufe. Außerdem erhält er eine Dienstaufwandsentschädigung, die in Höhe von 450,00 Euro mtl. festgelegt wurde. Die Aufwendungen des 1. Bürgermeisters für den Einsatz seines privaten PKWs, einschließlich aller Nebenkosten und Treibstoff für gemeindliche Dienstfahrten wird mit einer Fahrtkostenpauschale von mtl. 470,00 Euro abgegolten.

 

3. Entschädigung für den 2. Bürgermeister

Der 2. Bürgermeister erhält eine monatliche Entschädigung von 250,00 Euro brutto.

 

4. Entschädigung für den 3. Bürgermeister

Der 3. Bürgermeister erhält eine monatliche Entschädigung von 100,00 Euro brutto.

 

5. Beitritt der Gemeinde zum Verein „Lokale Arbeitsgruppe (LAG) im Sinne des EU-Förderprogrammes ‚Leader‘ “

Die Gemeinde Hohenroth tritt dem Verein LAG Rhön-Grabfeld bei.