Sitzung: 20.05.2014 GHR/006/2014
Der 1. Bürgermeister gab aus dem nichtöffentlichen Teil der Bau- und
Verkehrsausschusssitzung vom 01.04.2014 bekannt, dass nach Ausschreibung
die Naturwerksteinarbeiten im Zuge der Sanierung der Alten Schule in
Leutershausen an die günstigstbietende Firma „Die Steinmetze Michael Custodis
und Stefan Röhrig GbR“, Bad Königshofen zum Angebotspreis von 2.034,90 Euro
vergeben wurden.
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 08.04.
2014 gab der 1. Bürgermeister zum Thema „Umgestaltung des Friedhofs in
Hohenroth – Vergabe der Architektenleistungen für das Leistungsbild
Freianlagen“ bekannt, dass der Gemeinderat beschloss, die
Landschaftsarchitektin Carola Kroczek, Rödelmaier mit den Architektenleistungen
für verschiedene Umgestaltungsmaßnahmen und die Errichtung einer weiteren
Urnenmauer zu beauftragen.
Aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 07.05.2014
gab 1. Bürgermeister Georg Straub folgende Entscheidungen bekannt:
1. Entschädigung
für ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder
Das Sitzungsgeld für Gemeinderatsmitglieder wurde auf 30,00 Euro pro
Gemeinderats- bzw. Ausschusssitzung, bzw. Sitzung einer Arbeitsgruppe festgelegt.
Im Sitzungsgeld sind alle Aufwendungen für IT, Papier, Fahrtkosten sowie
Teilnahme an sonstigen Besprechungen, Ortstermine, Mitarbeit in Allianzen u. Ä.
abgegolten.
2.
Dienstaufwandsentschädigung und Fahrtkostenpauschale für den 1. Bürgermeister
Der 1. Bürgermeister erhält als hauptberuflicher Bürgermeister ein
monatliches Gehalt nach den Bestimmungen des Gesetzes über Kommunale
Wahlbeamte, BesGr. A 15 Endstufe. Außerdem erhält er eine
Dienstaufwandsentschädigung, die in Höhe von 450,00 Euro mtl. festgelegt wurde.
Die Aufwendungen des 1. Bürgermeisters für den Einsatz seines privaten PKWs,
einschließlich aller Nebenkosten und Treibstoff für gemeindliche Dienstfahrten
wird mit einer Fahrtkostenpauschale von mtl. 470,00 Euro abgegolten.
3. Entschädigung
für den 2. Bürgermeister
Der 2. Bürgermeister erhält eine monatliche Entschädigung von 250,00
Euro brutto.
4. Entschädigung
für den 3. Bürgermeister
Der 3. Bürgermeister erhält eine monatliche Entschädigung von 100,00
Euro brutto.
5. Beitritt der
Gemeinde zum Verein „Lokale Arbeitsgruppe (LAG) im Sinne des
EU-Förderprogrammes ‚Leader‘ “
Die Gemeinde Hohenroth tritt dem Verein LAG Rhön-Grabfeld bei.