Sitzung: 24.06.2014 GHR/007/2014
Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 08.04.2014
beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Erdmannstal“ zu ändern.
Durch die Änderung sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans
„Landwehr“ übernommen werden. Außerdem werden Walmdächer zugelassen.
Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung
nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden wurde vom Landratsamt
Rhön-Grabfeld angeregt, zusätzlich zur Geschossigkeit eine Höhenbegrenzung
aufzunehmen. Durch die Festsetzung der Wand- und Firsthöhe wurde dem Rechnung
getragen.
Der Bebauungsplanentwurf kann vom Gemeinderat als Satzung beschlossen
werden.
Beschluss:
Aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. V. m. Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Hohenroth
folgende
Satzung
§ 1
Räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 2. vereinfachten Bebauungsplanänderung
„Erdmannstal“ erstreckt sich auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans.
§ 2
Bestandteile
der Satzung
Die 2. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Erdmannstal“ besteht aus den
textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 24.06.2014.
§ 3
Inkrafttreten
Die 2. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Erdmannstal“ tritt mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3
BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |