Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Erdmannstal“ zu ändern.

Durch die Änderung sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans „Landwehr“ übernommen werden. Außerdem werden Walmdächer zugelassen.

Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden wurde vom Landratsamt Rhön-Grabfeld angeregt, zusätzlich zur Geschossigkeit eine Höhenbegrenzung aufzunehmen. Durch die Festsetzung der Wand- und Firsthöhe wurde dem Rechnung getragen.

 

Der Bebauungsplanentwurf kann vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden.

 


Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i. V. m. Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Hohenroth folgende

 

Satzung

 

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der 2. vereinfachten Bebauungsplanänderung „Erdmannstal“ erstreckt sich auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans.

 

§ 2

Bestandteile der Satzung

 

Die 2. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Erdmannstal“ besteht aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 24.06.2014.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die 2. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Erdmannstal“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16