Sitzung: 03.06.2014 BHR/007/2014
Die Familie Nadine und Gerd Werner, wohnhaft im Heckenweg 1 in Hohenroth
fragten bei der Gemeinde an, ob sie auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1792/3 in
Hohenroth im Heckenweg 1 ein Carport in einer Holzkonstruktion mit einer Größe von
ca. 8 m Länge, 3 m Breite und ca. 2,40 m Höhe errichten können. Der Standort
des Carports ist auf der Nordseite des Grundstückes zum Flurweg Nr. 1791
geplant. Zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 1792/1 würde ein Grenzabstand von 3 m
eingehalten werden, ebenso zum Flurweg Nr. 1791. Die Zufahrt soll über diesen
Flurweg erfolgen.
Das Grundstück Fl. Nr. 1792/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Pfannstiel“. Der Standort des geplanten Carports ist außerhalb
der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen. Die Zufahrt zum Grundstück ist über
den Heckenweg gegeben.
Bei dem Carport handelt es sich von der Größe her um ein
verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung. Für
den Standort des Carports außerhalb der Baugrenzen ist ein Antrag auf isolierte
Befreiung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erforderlich.
Der Bau des Carports ist abhängig von der Zufahrt, da dies nur über den
Feldweg erfolgen kann.
Sollte seitens der Gemeinde eine Zufahrt zu dem Carport über den unbefestigten
Weg Fl.Nr. 1791 zugelassen werden, wird durch die Verwaltung vorgeschlagen,
dies mit einer gesonderten Vereinbarung zu regeln.
Diese Vereinbarung muss beinhalten, dass die Gemeinde die Zufahrt zu dem
Carport über den Feldweg Fl.Nr. 1791 gestattet. Da es sich bei dem Weg um einen
reinen unbefestigten Grünweg handelt, werden von der Gemeinde keine der Zufahrt
dienenden Verbesserungen durchgeführt. Ein Anspruch auf Ausbau des Wegs besteht
für den Bauherrn nicht. Es erfolgt auch kein Winterdienst.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Carports
auf des Nordseite des Grundstück Fl. Nr. 1792/3 im Heckenweg 1 in Hohenroth
entsprechend dem beigefügten Lageplan.
Einer Zufahrt über den Flurweg Nr. 1791 wird zugestimmt. Mit dem
Bauherrn ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |