Die Familie Nadine und Gerd Werner, wohnhaft im Heckenweg 1 in Hohenroth fragten bei der Gemeinde an, ob sie auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1792/3 in Hohenroth im Heckenweg 1 ein Carport in einer Holzkonstruktion mit einer Größe von ca. 8 m Länge, 3 m Breite und ca. 2,40 m Höhe errichten können. Der Standort des Carports ist auf der Nordseite des Grundstückes zum Flurweg Nr. 1791 geplant. Zum Nachbargrundstück Fl. Nr. 1792/1 würde ein Grenzabstand von 3 m eingehalten werden, ebenso zum Flurweg Nr. 1791. Die Zufahrt soll über diesen Flurweg erfolgen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1792/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Pfannstiel“. Der Standort des geplanten Carports ist außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen. Die Zufahrt zum Grundstück ist über den Heckenweg gegeben.

 

Bei dem Carport handelt es sich von der Größe her um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung. Für den Standort des Carports außerhalb der Baugrenzen ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften erforderlich.

 

Der Bau des Carports ist abhängig von der Zufahrt, da dies nur über den Feldweg erfolgen kann.

 

Sollte seitens der Gemeinde eine Zufahrt zu dem Carport über den unbefestigten Weg Fl.Nr. 1791 zugelassen werden, wird durch die Verwaltung vorgeschlagen, dies mit einer gesonderten Vereinbarung zu regeln.

 

Diese Vereinbarung muss beinhalten, dass die Gemeinde die Zufahrt zu dem Carport über den Feldweg Fl.Nr. 1791 gestattet. Da es sich bei dem Weg um einen reinen unbefestigten Grünweg handelt, werden von der Gemeinde keine der Zufahrt dienenden Verbesserungen durchgeführt. Ein Anspruch auf Ausbau des Wegs besteht für den Bauherrn nicht. Es erfolgt auch kein Winterdienst.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf des Nordseite des Grundstück Fl. Nr. 1792/3 im Heckenweg 1 in Hohenroth entsprechend dem beigefügten Lageplan.

Einer Zufahrt über den Flurweg Nr. 1791 wird zugestimmt. Mit dem Bauherrn ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7