Sitzung: 24.06.2014 GHR/007/2014
Die Wohnbauplätze im Baugebiet „Landwehr I“ sind bereits alle für
Bauwerber reserviert.
Die Gemeinde kann Bauwerbern dort derzeit keine Bauplätze mehr anbieten.
Es soll daher der zweite Bauabschnitt in Angriff genommen werden. Dazu
ist die Aufstellung eines weiteren qualifizierten Bebauungsplans
mit Grünordnung notwendig.
Im Flächennutzungsplan ist die
betreffende Fläche bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Der zweite Bauabschnitt schließt östlich an den ersten an und wird über
eine Ringstraße erschlossen. Er erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.Nrn 1685
und 1686 und umfasst eine Fläche von ca 1,6 ha.
Damit können 18 neue Wohnbauplätze zur Verfügung gestellt werden.
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans
„Landwehr“ sollen für den neuen Bebauungsplan
übernommen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1685 und 1686,
Gemarkung Hohenroth einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zur Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung „Landwehr II“.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans
wird die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt
a.d.Saale beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |