Die Gemeinde Hohenroth ist Träger der Kindertageseinrichtungen in Hohenroth und Windshausen. In Hohenroth stehen nach der Sanierung eine räumlich getrennte Kinderkrippe und der Betreuungsbereich für die Regelkinder zur Verfügung.

Im Haus für Kinder Windshausen werden z. Z. die Räumlichkeiten für die Krippe eingerichtet. Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres ist der Krippenbetreuungsbereich funktional in Betrieb.

 

Das Haus für Kinder Hohenroth besuchen aktuell 81 Regelkinder und 24 Krippenkinder. Im Haus für Kinder Windshausen werden derzeit 21 Regelkinder und 12 Krippenkinder betreut.

 

Zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen tragen die staatlichen Zuwendungen, Eigenmittel der Gemeinde und Elternbeiträge bei. Die Elternbeiträge werden auf Basis der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für den Besuch der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth vom 01.08.2012 erhoben.

 

Die wirtschaftliche Situation der Kindertageseinrichtungen (HHJ 2013) in der Gemeinde sieht gegenwärtig so aus, dass die Elternbeiträge 16 % der Kosten abdecken. Der Umfang der Eigenmittel der Gemeinde beläuft sich zurzeit auf 46 %, die staatlichen Zuwendungen zu den Personalkosten decken 38 % der Gesamtkosten (2012: 22 %/ 41 %/ 37 %).

Im Jahr 2013 hat die Gemeinde aus ihrem Haushalt insgesamt rd. 377.000 € zur Kostendeckung des Betriebs der Einrichtungen übernommen. Eine Anhebung der Elternbeiträge ist zur Gesamtdeckung des Aufwandes zwingend erforderlich. Neben den wirtschaftlichen Zwängen ist bei der notwendigen Beitragserhöhung zu bedenken, dass die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde eine sowohl qualitative wie auch im Umfang der Betreuungszeiten äußerst hochwertige und flexible Leistung anbieten. Durch die Gebührenerhöhung würden sich Mehreinnahmen von rd. 16.000 € im Jahr ergeben.

 

Nachfolgend werden die vom Kindergartenausschuss und der Verwaltung empfohlenen Beiträge zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Zu bemerken ist, dass die Krippenbeiträge in Hohenroth jeweils um 10,-- € höher liegen als die Krippenbeiträge in Windshausen. Da die Krippenbeträge vor der Erhöhung bereits 10,-- € unter den Beiträgen in Hohenroth lagen, würde eine Angleichung an die neuen Krippenbeiträge in Hohenroth sehr deutliche Erhöhungen bedeuten. Als Kompromiss wurde die Differenz von 10,- € zu den Beiträgen in Hohenroth vorgeschlagen, zum 01.09.2015 werden die Krippenbeiträge an Hohenroth angepasst. Die Beiträge für die Regelkinder sind in beiden gemeindlichen Einrichtungen gleich.

 

Der monatliche Beitrag für die Kinder im letzten Kindergartenjahr ermäßigt sich um den Zuschuss vom Freistaat in Höhe von derzeit 100,- €.

 

In der Sitzung des Elternbeirates des Haus für Kinder Hohenroth/Windshausen am 23.06.2014 wurde die Erhöhung der Beiträge bereits erörtert.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für den Besuch der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenroth in der dem Protokoll beigefügten Fassung. Die Satzung tritt ab 01.09.2014 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16