Sitzung: 24.06.2014 GHR/007/2014
Die Gemeinde Hohenroth ist Träger der Kindertageseinrichtungen in
Hohenroth und Windshausen. In Hohenroth stehen nach der Sanierung eine räumlich
getrennte Kinderkrippe und der Betreuungsbereich für die Regelkinder zur
Verfügung.
Im Haus für Kinder Windshausen werden z. Z. die Räumlichkeiten für die
Krippe eingerichtet. Zu Beginn des neuen Kindergartenjahres ist der
Krippenbetreuungsbereich funktional in Betrieb.
Das Haus für Kinder Hohenroth besuchen aktuell 81 Regelkinder und 24
Krippenkinder. Im Haus für Kinder Windshausen werden derzeit 21 Regelkinder und
12 Krippenkinder betreut.
Zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen tragen die staatlichen
Zuwendungen, Eigenmittel der Gemeinde und Elternbeiträge bei. Die
Elternbeiträge werden auf Basis der Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für den Besuch der Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Hohenroth vom 01.08.2012 erhoben.
Die wirtschaftliche Situation der Kindertageseinrichtungen (HHJ 2013) in
der Gemeinde sieht gegenwärtig so aus, dass die Elternbeiträge 16 % der Kosten
abdecken. Der Umfang der Eigenmittel der Gemeinde beläuft sich zurzeit auf 46
%, die staatlichen Zuwendungen zu den Personalkosten decken 38 % der
Gesamtkosten (2012: 22 %/ 41 %/ 37 %).
Im Jahr 2013 hat die Gemeinde aus ihrem Haushalt insgesamt rd. 377.000 € zur
Kostendeckung des Betriebs der Einrichtungen übernommen. Eine Anhebung der
Elternbeiträge ist zur Gesamtdeckung des Aufwandes zwingend erforderlich. Neben
den wirtschaftlichen Zwängen ist bei der notwendigen Beitragserhöhung zu
bedenken, dass die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde eine sowohl
qualitative wie auch im Umfang der Betreuungszeiten äußerst hochwertige und
flexible Leistung anbieten. Durch die Gebührenerhöhung würden sich
Mehreinnahmen von rd. 16.000 € im Jahr ergeben.
Nachfolgend werden die vom Kindergartenausschuss und der Verwaltung
empfohlenen Beiträge zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Zu bemerken
ist, dass die Krippenbeiträge in Hohenroth jeweils um 10,-- € höher liegen als
die Krippenbeiträge in Windshausen. Da die Krippenbeträge vor der Erhöhung
bereits 10,-- € unter den Beiträgen in Hohenroth lagen, würde eine Angleichung
an die neuen Krippenbeiträge in Hohenroth sehr deutliche Erhöhungen bedeuten. Als
Kompromiss wurde die Differenz von 10,- € zu den Beiträgen in Hohenroth
vorgeschlagen, zum 01.09.2015 werden die Krippenbeiträge an Hohenroth
angepasst. Die Beiträge für die Regelkinder sind in beiden gemeindlichen
Einrichtungen gleich.
Der monatliche Beitrag für die Kinder im letzten Kindergartenjahr
ermäßigt sich um den Zuschuss vom Freistaat in Höhe von derzeit 100,- €.
In der Sitzung des Elternbeirates des Haus für Kinder
Hohenroth/Windshausen am 23.06.2014 wurde die Erhöhung der Beiträge bereits
erörtert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für den Besuch der Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Hohenroth in der dem Protokoll beigefügten Fassung. Die Satzung
tritt ab 01.09.2014 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |