Dem Bauausschuss wird der Bauantrag von Herrn Frank Häusler, wohnhaft Erdmannstal 36 in Windshausen vorgelegt.

 

Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 610/8 im Erdmannstal 38 eine Praxis für Homöopathie zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 610/8 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Erdmannstal“. Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

 

Die ausgewiesenen Stellplätze sind nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.

 

Das Vorhaben kann somit nach Art. 57 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt die Planunterlagen zur Kenntnis.