Dem Bauausschuss wird eine Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit 130 – 140 qm Wohnfläche auf dem Grundstück Fl. Nr. 33 a in der Hauptstraße 140 in Hohenroth vorgelegt.

Das Gebäude soll mit Querdachausrichtung, unter Einhaltung der Abstandsflächen, gebaut werden. Die Erschließung (postalische Anschrift, Müllentsorgung usw.) soll von der Hauptstraße aus erfolgen.

Zusätzlich wünscht der Bauherr für zwei Stellplätze oder Carports ein Zufahrtsrecht von der Seestraße aus.

 

Zur Vorgeschichte:

 

In der Bauausschusssitzung am 13.05.2014 sollte über ein Bauvorhaben des Bauherrn zur Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 140 in der Hauptstr. 33 a in Hohenroth beraten und entschieden werden.

 

Der Bauherr wurde im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht, das voraussichtlich nicht mit dem  Einvernehmen zu rechnen sei, da sich das geplante Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung und der Grundfläche, die überbaut werden soll nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würde (§ 34 Abs. 1 BauGB).

 

Ein vergleichbarer massiver Baukörper, mit damals geplanter giebelseitiger Ausrichtung zum See, für eine Wohnnutzung sei in der Nähe noch nicht vorhanden.

Durch seine Grundfläche, Geschosszahl und Höhe würde er in dem überwiegend noch gärtnerisch genutzten Quartier hinter der bestehenden Wohnbebauung einen Fremdkörper darstellen. Wegen der gewählten Firstrichtung befänden sich das Gebäude teilweise und die Kfz-Stellplätze komplett schon in dem Bereich, der auch vom Flächennutzungsplan her als Grünfläche vorgesehen sei und nicht mehr überbaut werden sollte.
Sehr kritisch wurde auch die Zufahrt zu dem Dreifamilienwohnhaus, die ausschließlich über die Straße am See erfolgen sollte, gesehen.

 

Daraufhin hat der Bauherr seinen Bauantrag zurückgezogen.

 

Am 22. Juli 2014 fand ein nochmaliges gemeinsames Gespräch mit der Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde und der Verwaltung statt. Ein Konsens für ein Dreifamilienwohnhaus auf dem Grundstück konnte dabei nicht gefunden werden. Als „Bezugsfall“ wurde vom Bauherrn der nahe gelegene Gewerbebetrieb genannt. Seitens der Gemeinde wurde angeboten, dem Bauausschuss die Angelegenheit nochmals vorzutragen.

 

Mit Schreiben vom 23.07.2014 bitten die Bauherrn nun um Beratung und Entscheidung im Bauausschuss, ob ein Einfamilienwohnhaus mit Querdachausrichtung, unter Einhaltung der  Abstandsflächen, auf dem Grundstück errichtet werden könnte und ob einer Zufahrt zu den Stellplätzen bzw. Carports von der Seestraße aus zugestimmt würde.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss gibt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 140, Hauptstr. 33 a, Gemarkung Hohenroth. Voraussetzung für die Errichtung ist eine Querdachausrichtung.

 

Die Baugrenze im Norden des Grundstücks wird auf Höhe des Endes der Bebauung auf dem Nachbargrundstück, Fl.Nr. 138, Hauptstr. 31 festgelegt. Die Zufahrt des Gebäudes muss über die Hauptstraße erfolgen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7