Sitzung: 23.09.2014 GHR/010/2014
Das erweiterte Biosphärenreservat Rhön wurde am 12.07.2014 von der
UNESCO anerkannt.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
beabsichtigt daher, den erweiterten bayerischen Teil des Biosphärenreservats
Rhön gem. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG)
förmlich zum „Biosphärenreservat Rhön“ zu erklären. Mit der Erklärung im Wege
der gesetzlich vorgesehen Form der Allgemeinverfügung wird das
Biosphärenreservat Rhön förmlich festgelegt.
Die Erklärung regelt unter anderem Grenzen, Zonierung und Zweck des
Biosphärenreservats und enthält keine hoheitlichen Schutzbestimmungen. Die
erforderlichen hoheitlichen Schutzbestimmungen sind in den bestehenden
Schutzgebieten (z. B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) geregelt.
Die Erklärung liegt dem Protokoll bei.
Die Gemeinde Hohenroth hat nun bis zum 24.09.2014 Gelegenheit zu der
beabsichtigten Erklärung Stellung zu nehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Erklärung zur Kenntnis und sieht keine weitere Stellungnahme für erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |