Das erweiterte Biosphärenreservat Rhön wurde am 12.07.2014 von der UNESCO anerkannt.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beabsichtigt daher, den erweiterten bayerischen Teil des Biosphärenreservats Rhön gem. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG) förmlich zum „Biosphärenreservat Rhön“ zu erklären. Mit der Erklärung im Wege der gesetzlich vorgesehen Form der Allgemeinverfügung wird das Biosphärenreservat Rhön förmlich festgelegt.

 

Die Erklärung regelt unter anderem Grenzen, Zonierung und Zweck des Biosphärenreservats und enthält keine hoheitlichen Schutzbestimmungen. Die erforderlichen hoheitlichen Schutzbestimmungen sind in den bestehenden Schutzgebieten (z. B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) geregelt.

 

Die Erklärung liegt dem Protokoll bei.

 

Die Gemeinde Hohenroth hat nun bis zum 24.09.2014 Gelegenheit zu der beabsichtigten Erklärung Stellung zu nehmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Erklärung zur Kenntnis und sieht keine weitere Stellungnahme für erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17