Mit Schreiben vom 16.04.2012 stellte die Kath. Kuratiegemeinde St. Bartholomäus, Leutershausen, vertreten durch den (damaligen) Kirchenpfleger Adolf Buhl, den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Restaurierung von 4 Kreuzwegstationen. Die damalige Kostenmitteilung lag bei 18.218,92 €.

 

Mit Schreiben vom 23.04.2012 wurde die Kath. Kuratiegemeinde St. Bartholomäus gebeten, einen Finanzierungsplan nachzureichen. Außerdem wurde ihr mitgeteilt, dass die Entscheidung über eine Zuschussgewährung für jeden Einzelfall geprüft werden muss und von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde abhängig gemacht werden muss. Mit Schreiben vom 21.05.2010 wurde die Kath. Kuratiegemeinde bereits dahingehend informiert, dass bis auf Weiteres keine freiwilligen Investitionszuschüsse von der Gemeinde Hohenroth bewilligt werden können. 2012 wurde eine Prüfung des Antrages unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde zugesagt.

 

Am 18.08.2014 hat der (neue) Kirchenpfleger Matthias Scheuplein nunmehr den Finanzierungsplan nachgereicht; dieser schließt mit Gesamtkosten in Höhe von 21.100 € ab. Mit Mail vom 30.09.2014 und in ausgedruckter Form am 01.10.2014 wurde der Verwaltung schon die Gesamtabrechnung der Baumaßnahme (Restaurierung von 5 Kreuzwegstationen) mit 25.817,36 € bekannt gegeben. Sämtliche Rechnungsbelege wurden dabei in Kopie beigefügt.

 

 

Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage der Gemeinde, deren Ende auch weiterhin nicht absehbar ist, wird von Seiten der Verwaltung kein Spielraum für eine Zuschussgewährung gesehen.

 


Beschluss:

 

Aufgrund der sehr angespannten finanziellen Lage der Gemeinde Hohenroth ist es in diesem Jahr nicht möglich einen Zuschuss für die Restauration der Kreuzwegstationen zu gewähren. Die Kuratiegemeinde St. Bartholomäus, Leutershausen wird gebeten im Jahr 2015 erneut einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16