Sitzung: 15.10.2014 GHR/011/2014
Mit Schreiben vom 16.04.2012 stellte die Kath. Kuratiegemeinde St.
Bartholomäus, Leutershausen, vertreten durch den (damaligen) Kirchenpfleger
Adolf Buhl, den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Restaurierung von
4 Kreuzwegstationen. Die damalige Kostenmitteilung lag bei 18.218,92 €.
Mit Schreiben vom 23.04.2012 wurde die Kath. Kuratiegemeinde St.
Bartholomäus gebeten, einen Finanzierungsplan nachzureichen. Außerdem wurde ihr
mitgeteilt, dass die Entscheidung über eine Zuschussgewährung für jeden
Einzelfall geprüft werden muss und von der finanziellen Leistungsfähigkeit der
Gemeinde abhängig gemacht werden muss. Mit Schreiben vom 21.05.2010 wurde die
Kath. Kuratiegemeinde bereits dahingehend informiert, dass bis auf Weiteres
keine freiwilligen Investitionszuschüsse von der Gemeinde Hohenroth bewilligt
werden können. 2012 wurde eine Prüfung des Antrages unter Berücksichtigung der
aktuellen finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde zugesagt.
Am 18.08.2014 hat der (neue) Kirchenpfleger Matthias Scheuplein nunmehr
den Finanzierungsplan nachgereicht; dieser schließt mit Gesamtkosten in Höhe
von 21.100 € ab. Mit Mail vom 30.09.2014 und in ausgedruckter Form am 01.10.2014
wurde der Verwaltung schon die Gesamtabrechnung der Baumaßnahme (Restaurierung
von 5 Kreuzwegstationen) mit 25.817,36 € bekannt gegeben. Sämtliche Rechnungsbelege
wurden dabei in Kopie beigefügt.
Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage der Gemeinde, deren Ende
auch weiterhin nicht absehbar ist, wird von Seiten der Verwaltung kein
Spielraum für eine Zuschussgewährung gesehen.
Beschluss:
Aufgrund der sehr angespannten finanziellen Lage der Gemeinde Hohenroth ist es in diesem Jahr nicht möglich einen Zuschuss für die Restauration der Kreuzwegstationen zu gewähren. Die Kuratiegemeinde St. Bartholomäus, Leutershausen wird gebeten im Jahr 2015 erneut einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |