Sitzung: 15.10.2014 GHR/011/2014
Zur Bestimmung des
Platzbedarfes im Haus für Kinder in Windshausen wurde im Dezember 2012 eine
Bedarfsumfrage in den Ortsteilen Leutershausen und Windshausen durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Umfrage sowie die bereits vorliegenden Anmeldungen sind in
der nachfolgenden Analyse eingearbeitet.
Zunächst ist auf
Art. 7 des BayKiBiG zu verweisen. Danach entscheiden die Gemeinden welchen
örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer
Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung, sowie sonstiger
bestehender schulischer Angebote anerkennen. Die Gemeinde bestimmt, welche
bestehenden Plätze für die Deckung des örtlichen Bedarfs notwendig sind und
welcher jeweilige Bedarf noch ungedeckt ist.
Dazu sollte
zunächst festgehalten werden, dass die Gemeinde den Bedarf an
Kinderbetreuungsplätzen für die Gemeindeteile Hohenroth sowie Leutershausen und
Windshausen getrennt sieht, da auch die Betreuungseinrichtungen entsprechend
auf die Gemeindeteile verteilt sind.
Die
Bedarfsfeststellung für den Kindergarten Windshausen erfolgt unter den
nachfolgenden Kriterien:
Bestand:
Der Kindergarten
Windshausen hat derzeit nach der Betriebserlaubnis 75 Betreuungsplätze. Ab
01.08.2013 besteht ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1.
Lebensjahr.
Aus diesen Zahlen,
sowie den zu erwartenden Geburten und der Gemeindestruktur entwickelt sich
folgende Bedarfsprognose im Kindergarten Windshausen:
Kinderkrippe
|
Geborne/prognostizierte
Kinder von 1 u. 2-jährige |
Anmeldung
Kiga/ |
|
Kiga-Jahr
2014/2015: |
25 Kinder |
12
Kinder 9
Wechsel Regelgr.) |
85
% der geb. Kinder |
Kiga-Jahr
2015/2016: |
18 Kinder |
12
Kinder (Zugänge
geschätzt |
85
% der geb. Kinder |
Kiga-Jahr
2016/2017: |
16 Kinder |
14
Kinder |
85
% der Geburten |
Kiga-Jahr
2017/2018 |
16 Kinder |
14
Kinder |
85
% der Geburten |
Ab dem
Kindergartenjahr 2015/2016 wird die Bedarfsermittlung um Geburtenprognosen
ergänzt. Nach den Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und
Datenverarbeitung verringert sich die Bevölkerung von Hohenroth bis 2018 bei
erhöhtem Zuzug (+ 5 %) um ca. 1 %, bei verminderten Zuzug (- 5 %) um 5,5 %. Für
Windshausen und Leutershausen wurde ein Prognosewert von – 5 % gewählt, zumal
sich die Bevölkerung der unter 18-jährigen bis 2021 in der Gemeinde Hohenroth
um 27,5 % verringern soll.
Der Durchschnitt
der Geburten in Leutershausen und Windshausen in den vergangenen sieben Jahren
beträgt 9 Geburten im Jahr. Nach den demographischen Bevölkerungsprognosen wird
ein Bevölkerungsrückgang bei der betroffenen Altersgruppe bis 2021 um ca. 5 %
in den Gemeindeteilen Leutershausen und Windshausen erwartet. Die Anzahl der
Geburten für Leutershausen und Windshausen werden deshalb auf 8 Geburten pro
Jahr prognostiziert.
Im Kindergarten
Windshausen werden Kinder ab einem Jahr betreut.
Der Altersbereich
zwischen 0 und 1 Jahr sollte nach Empfehlungen von Herrn Schmitt, Landratsamt
nochmals gut überdacht werden. Nach seiner Auffassung wird auch diese
Altersgruppe in Zukunft stark nach Kinderbetreuungsplätzen fragen. Es ist
absehbar, dass das Landratsamt den Betreuungsbedarf für Kinder bis 1 Jahr nicht
abdecken kann, da nicht genügend geeignete Personen zur Verfügung stehen.
Allerdings muss dann auch in der Kinderkrippe das notwendige Personal bereit
stehen.
Nach den aktuellen
Anmeldezahlen im Kindergarten zeigt sich, dass für das Alter von 1 bis 3 Jahren
85 % der Kinder aus Leutershausen und Windshausen im Kindergarten angemeldet
sind.
Soweit die
Gemeinde Kinder unter einem Jahr in die Betreuungseinrichtung aufnehmen will,
sollte bei den 0 – 1jährigen Kindern sehr vorsichtig prognostiziert werden.
Langfristig dürfte sich der Bedarf kaum über 20 % der Geburten = 2 Kinder
einpendeln, da insbesondere die Elternzeit und das entsprechende Interesse der
Eltern an einer Elternbetreuung im ersten Lebensjahr hoch gehalten wird. Somit
ergeben sich folgende Prognosewerte.
Aufgrund der oben
genannten Prognosen bei der Ermittlung der Krippenkinder wird ein Bedarf von 14 Krippenkindern (ohne 0 – 1jährige Kinder) festgestellt.
Regelkinder: (Alter zwischen 3 und 6 Jahren)
- jeweils der prognostizierte Stand zu Beginn des Kiga-Jahres (Die Zahlen
steigen im Laufe des Kiga-Jahres durch altersbedingte Krippenzugänge)
|
Regelkinder |
Veränderungen |
Kiga-Jahr
2014/2015: |
29 Kinder |
+
7 Krippenkinder |
Kiga-Jahr
2015/2016: |
36 Kinder |
-
2 Schulabgänger +
1 Anmeldung |
Kiga-Jahr
2016/2017: |
30 Kinder |
-
13 Schulabgänger |
Kiga-Jahr
2017/2018: |
31 Kinder |
-
7 Schulabgänger |
Zu bedenken sind
ferner unterschiedliche Kinderabgänge und Zurückstellungen von Vorschulkindern.
Aufgrund der oben
genannten Prognosen bei der Ermittlung der Krippenkinder und Vorhaltung eines
gewissen Platzkontingents wird ein Bedarf
von 40 Plätzen für Regelkinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren gesehen.
Am 30.09.2014 fand eine Begehung der Räumlichkeiten im Haus für Kinder Windshausen mit Herrn Ekkehard Schmitt vom Landratsamt Rhön-Grabfeld statt.
Beschluss:
Auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG beschließt der Gemeinderat ab dem
Kindergartenjahr 2014/2015 für die Gemeindeteile Leutershausen und Windshausen,
d. h. für das Haus für Kinder Windshausen
40 Regelplätze
14 Krippenplätze
(ohne 0 – 1jährige Kinder)
als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Die dafür notwendigen Einrichtungsplätze
wurden im Rahmen der Sanierung geschaffen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |