Sitzung: 08.12.2014 BHR/013/2014
In der Bauausschusssitzung vom 16.09.2014
wurde bereits über das Vorhaben beraten und die Zustimmung zu einer formlosen
Bauvoranfrage für das genannte Vorhaben erteilt.
Die Halle soll in einer Holzkonstruktion mit
einer Größe von ca. 30 qm, verbrettert und einem flachgeneigten Pultdach,
Dachneigung ca. 20° und Ziegeleindeckung errichtet werden.
Der Standort ist, wie beim Ortstermin und in
der Bauausschusssitzung besprochen, mit einem Abstand von 7,70 m parallel zum
bestehenden Bienenhaus, in unmittelbarer Nähe des vorhandenen Obstbaumes.
Das Grundstück Fl. Nr. 1801 liegt im
Außenbereich. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Im
Einzelfall können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben
öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert
ist.
Im Genehmigungsverfahren werden Belange des
Naturschutzes und der Landschaftspflege durch das Landratsamt geprüft.
Die Zufahrt ist über den gemeindlichen
Flurweg Nr. 1785 gesichert.
Beschluss:
Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen zum Antrag zur Errichtung einer Unterstellhalle für
land- und forstwirtschaftliche Geräte auf den Grundstücken Fl. Nr. 1801 in der
Gemarkung Hohenroth in der beantragten Form.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |