Dem Bauausschuss wird der Bauantrag zur Errichtung einer Unterstellhalle für land- und forstwirtschaftliche Geräte auf den Grundstücken Fl.Nr. 1801 in der Gemarkung Hohenroth vorgelegt.

 

In der Bauausschusssitzung vom 16.09.2014 wurde bereits über das Vorhaben beraten und die Zustimmung zu einer formlosen Bauvoranfrage für das genannte Vorhaben erteilt.

 

Die Halle soll in einer Holzkonstruktion mit einer Größe von ca. 30 qm, verbrettert und einem flachgeneigten Pultdach, Dachneigung ca. 20° und Ziegeleindeckung errichtet werden.

 

Der Standort ist, wie beim Ortstermin und in der Bauausschusssitzung besprochen, mit einem Abstand von 7,70 m parallel zum bestehenden Bienenhaus, in unmittelbarer Nähe des vorhandenen Obstbaumes.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1801 liegt im Außenbereich. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beurteilen. Im Einzelfall können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

 

Im Genehmigungsverfahren werden Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch das Landratsamt geprüft.

Die Zufahrt ist über den gemeindlichen Flurweg Nr. 1785 gesichert.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag zur Errichtung einer Unterstellhalle für land- und forstwirtschaftliche Geräte auf den Grundstücken Fl. Nr. 1801 in der Gemarkung Hohenroth in der beantragten Form.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6