Sitzung: 08.12.2014 BHR/013/2014
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stützmauer auf dem Grundstück Fl. Nr.
161/1 in der Bergstraße 16 in Leutershausen vorgelegt.
Das bestehende Wohnhaus soll abgebrochen und an gleicher Stelle das neue
Einfamilienwohnhaus errichtet werden.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.02.2014 bereits zu einer
formlosen Bauvoranfrage seine grundsätzliche Zustimmung zur Beseitigung des vorhandenen
Wohnhauses gegeben und einem Neubau mit versetztem Pultdach zugestimmt.
Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen ist nun ein dreigeschossiges
Gebäude mit Flachdach geplant. Nach Absprache mit Frau Ramann von der
Bauaufsichtsbehörde sind das Flachdach und die Höhe des Gebäudes nur
vertretbar, wenn die dargestellte Fassadenstruktur im Obergeschoss eine
Fassadenverkleidung mittels Fassadenplatten oder Holzschalung erhält.
Dies wurde bei den vorgelegten Planunterlagen berücksichtigt.
Das Grundstück Fl. Nr. 161/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ aus dem Jahr 1966.
Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen einen Hangtyp, talseits
2-geschossig, bergseits 1-geschossig und eine talseitige Traufhöhe mit 6,00 m
und Satteldächer mit 28° bis 32° Dachneigung vor.
Zur Verwirklichung des Vorhabens in
der beantragten Form sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
erforderlich für die Geschosssigkeit, die Dachform, Dachneigung und Dachdeckung
und die Traufhöhe.
Die Nachbarunterschriften sind noch einzuholen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stützmauer auf dem Grundstück Fl.
Nr. 161/1 in der Bergstraße 16 in Leutershausen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ für die Geschosssigkeit,
die Dachform, Dachneigung und Dachdeckung sowie für die Nichteinhaltung der
Traufhöhe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |