Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stützmauer auf dem Grundstück Fl. Nr. 161/1 in der Bergstraße 16 in Leutershausen vorgelegt.

 

Das bestehende Wohnhaus soll abgebrochen und an gleicher Stelle das neue Einfamilienwohnhaus errichtet werden.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.02.2014 bereits zu einer formlosen Bauvoranfrage seine grundsätzliche Zustimmung zur Beseitigung des vorhandenen Wohnhauses gegeben und einem Neubau mit versetztem Pultdach zugestimmt.

 

Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen ist nun ein dreigeschossiges Gebäude mit Flachdach geplant. Nach Absprache mit Frau Ramann von der Bauaufsichtsbehörde sind das Flachdach und die Höhe des Gebäudes nur vertretbar, wenn die dargestellte Fassadenstruktur im Obergeschoss eine Fassadenverkleidung mittels Fassadenplatten oder Holzschalung erhält.

Dies wurde bei den vorgelegten Planunterlagen berücksichtigt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 161/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ aus dem Jahr 1966.

Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen einen Hangtyp, talseits 2-geschossig, bergseits 1-geschossig und eine talseitige Traufhöhe mit 6,00 m und Satteldächer mit 28° bis 32° Dachneigung vor.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens  in der beantragten Form sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Geschosssigkeit, die Dachform, Dachneigung und Dachdeckung und die Traufhöhe.

 

Die Nachbarunterschriften sind noch einzuholen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stützmauer auf dem Grundstück Fl. Nr. 161/1 in der Bergstraße 16 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den

Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ortsbereich Leutershausen“ für die Geschosssigkeit, die Dachform, Dachneigung und Dachdeckung sowie für die Nichteinhaltung der Traufhöhe.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6