Bei der Gemeinde Hohenroth ist ein Antrag auf Anbringung von Hinweisschildern an gemeindlichen Laternenmasten im Bereich der Kreuzung Wacholderrain /Querbachshöfer Straße eingegangen. Der Antragsteller möchte mit diesen Hinweisschildern (vgl. Anlage) den in letzter Zeit aufgetretenen Einbrüchen vorbeugen.

 

Dazu ist anzumerken, dass „private“ Hinweisschilder im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde) bedürfen. Die Anbringung an Verkehrszeichen ist gemäß StVO nicht zulässig.

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, im Hinblick auf die Schaffung eines Präzedenzfalles, die Anbringung von Hinweisschildern an der gemeindlichen Straßenbeleuchtung nicht zuzulassen. Die Aufstellung der Hinweisschilder auf Privatgrund ist insoweit zulässig, solange die Schilder nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.


Beschluss:

 

Die Anbringung von Hinweisschildern an gemeindlichen Laternenmasten zum Schutz vor Einbrüchen wird nicht zugestimmt. Die Aufstellung der Hinweisschilder auf Privatgrund ist insoweit zulässig, solange die Schilder nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6