Sitzung: 09.12.2014 GHR/013/2014
Die Friedhofsgebühren in der Gemeinde Hohenroth für die Friedhöfe
Hohenroth, Leutershausen und Windshausen sind seit 1998 unverändert.
Zwischenzeitlich werden die Betriebs- und Verwaltungskosten auf Basis einer
Vollkostenrechnung ermittelt und die Abschreibungen und Kalkulatorischen Zinsen
des Anlagevermögens mit berechnet. Diese Aufwendungen sind nach den
gesetzlichen Bestimmungen als Grundlage der Friedhofsgebührenkalkulation
heranzuziehen. Beim Betrieb der Friedhöfe wird auf die Gewährleistung
würdevoller Friedhofsgestaltungen ebenso Wert gelegt, wie auf betriebswirtschaftliches
Handeln.
Bei der Gebührenbestimmung ist der Umfang der Benutzung des Friedhofes zu
berücksichtigen. Dabei sind Grabgrößen ebenso ein Faktor, wie Anzahl der
zulässigen Grabbelegungsmöglichkeiten und die Dauer der Ruhefrist.
Sonderkosten, wie die Abschreibungen und die Eigenkapitalverzinsung für
Grabkammern und Urnenwänden sind nur diesen Bestattungseinrichtungen
zuzurechnen. Bei der Gebührenkalkulation muss eine Kostendeckung erreicht
werden.
Auf Grundlage dieser Vorgaben wurden die Friedhofsgebühren in Hohenroth
insgesamt neu kalkuliert. Der Finanzausschuss hatte eine Empfehlung erarbeitet,
die im Gemeinderat ausführlich erörtert wurde. Dabei wird der Grundsatz der
Kostendeckung ebenso empfohlen wie ein ausgewogenes Verhältnis der Gebührenbestimmungen
zu den einzelnen Grabarten unter Berücksichtigung des Benutzungsumfanges.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Friedhofsgebührensatzung in der dem Protokoll beigefügten Fassung. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |