Die Friedhofsgebühren in der Gemeinde Hohenroth für die Friedhöfe Hohenroth, Leutershausen und Windshausen sind seit 1998 unverändert. Zwischenzeitlich werden die Betriebs- und Verwaltungskosten auf Basis einer Vollkostenrechnung ermittelt und die Abschreibungen und Kalkulatorischen Zinsen des Anlagevermögens mit berechnet. Diese Aufwendungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen als Grundlage der Friedhofsgebührenkalkulation heranzuziehen. Beim Betrieb der Friedhöfe wird auf die Gewährleistung würdevoller Friedhofsgestaltungen ebenso Wert gelegt, wie auf betriebswirtschaftliches Handeln.

Bei der Gebührenbestimmung ist der Umfang der Benutzung des Friedhofes zu berücksichtigen. Dabei sind Grabgrößen ebenso ein Faktor, wie Anzahl der zulässigen Grabbelegungsmöglichkeiten und die Dauer der Ruhefrist. Sonderkosten, wie die Abschreibungen und die Eigenkapitalverzinsung für Grabkammern und Urnenwänden sind nur diesen Bestattungseinrichtungen zuzurechnen. Bei der Gebührenkalkulation muss eine Kostendeckung erreicht werden.

Auf Grundlage dieser Vorgaben wurden die Friedhofsgebühren in Hohenroth insgesamt neu kalkuliert. Der Finanzausschuss hatte eine Empfehlung erarbeitet, die im Gemeinderat ausführlich erörtert wurde. Dabei wird der Grundsatz der Kostendeckung ebenso empfohlen wie ein ausgewogenes Verhältnis der Gebührenbestimmungen zu den einzelnen Grabarten unter Berücksichtigung des Benutzungsumfanges.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Friedhofsgebührensatzung in der dem Protokoll beigefügten Fassung. Die Anlage wird zum Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17