Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf einem Teilbereich des Grundstückes Fl. Nr. 1684 im Baugebiet „Landwehr“ vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landwehr“. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Da die Grundstücke noch nicht vermessen sind und die Erschließung nicht endgültig abgeschlossen ist, kann mit dem Bau noch nicht begonnen werden.

 

Dies wurde dem Bauherrn bereits im November 2014 schriftlich mitgeteilt.