Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Abbruch und gleichzeitigem Neubau einer Garage sowie der Erweiterung eines Wohnraumes um einen Innenhof und einen Wintergarten auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/28 im Windshäuser Weg 4 in Leutershausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 526/28 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Wacholderrain- I. BA“ in Leutershausen.

 

Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1976 sieht für Garagen als Dachausführung noch ein Kiespressdach mit einer Dachneigung von 0° - 3° und eine talseitige Traufhöhe von max. 4 m vor. Der Stauraum vor den Garagen ist mit 5 m festgelegt.

 

Der Standort der bestehenden Garage liegt teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen und auch der Stauraum beträgt nach Bestand nur 3 m.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Wacholderrain- I. BA“ erforderlich für die Nichteinhaltung der festgelegten Baugrenze, für das geplante Gründach der Garage und die verkürzte Stauraumtiefe.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch und gleichzeitigem Neubau einer Garage sowie der Erweiterung eines Wohnraumes um einen Innenhof und einen Wintergarten auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/28 im Windshäuser Weg 4 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Wacholderrain- I. BA“ in Bezug auf die Nichteinhaltung der Baugrenze, der Dachausführung der Garage und die Stauraumtiefe.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7