Sitzung: 13.01.2015 BHR/001/2015
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Abbruch und gleichzeitigem
Neubau einer Garage sowie der Erweiterung eines Wohnraumes um einen Innenhof
und einen Wintergarten auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/28 im Windshäuser Weg 4
in Leutershausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 526/28 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Am Wacholderrain- I. BA“ in Leutershausen.
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1976 sieht für Garagen als Dachausführung
noch ein Kiespressdach mit einer Dachneigung von 0° - 3° und eine talseitige
Traufhöhe von max. 4 m vor. Der Stauraum vor den Garagen ist mit 5 m
festgelegt.
Der Standort der bestehenden Garage liegt teilweise außerhalb der im
Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen und auch der Stauraum beträgt nach
Bestand nur 3 m.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Wacholderrain- I. BA“ erforderlich
für die Nichteinhaltung der festgelegten Baugrenze, für das geplante Gründach
der Garage und die verkürzte Stauraumtiefe.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch und
gleichzeitigem Neubau einer Garage sowie der Erweiterung eines Wohnraumes um
einen Innenhof und einen Wintergarten auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/28 im
Windshäuser Weg 4 in Leutershausen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Wacholderrain- I.
BA“ in Bezug auf die Nichteinhaltung der Baugrenze, der Dachausführung der
Garage und die Stauraumtiefe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |