Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/13, An der Grotte 33 in Hohenroth vorgelegt.

Der Bauherr möchte ein Einfamilienwohnhaus in Bungalow-Form errichten, um ein altersgerechtes Wohnen auf einer Ebene zu erhalten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 543/13 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“. Als Dachform sind in diesem Gebiet Pult- und Satteldächer festgelegt.

Für das geplante Walmdach mit 24° Dachneigung ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ für die Dachform und Dachneigung notwendig.

 

Die Garage soll ein begrüntes Flachdach erhalten.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen die Zustimmung erteilt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/13, An der Grotte 33 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ bezüglich der Dachform und Dachneigung des Wohngebäudes.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7