In der Zeit vom 30.12.2014 bis 29.01.2015 fand die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Landwehr II“ statt.

 

Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange wurden hiervon benachrichtigt. Durch ortsübliche Bekanntmachung wurde auch die Öffentlichkeit beteiligt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine objektive Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander stattfinden muss.

 

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt:

 

In einer ersten Stellungnahme vom 26.09.2014 hat die IHK gegen die Aufstellung des Bebauungsplans keine Bedenken erhoben.

Mit Schreiben vom 27.01.2015 werden nun „mittel- und langfristig Bedenken gegen die einseitige Ausweisung von neuen Wohnbaugebieten vorgetragen“.

Bedingt durch die demographische Entwicklung zeichne sich eine zunehmende Anzahl von Leerständen in den Landkreisgemeinden ab. Die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete führe zur Zersiedlung bestehender Strukturen und erschwere die Sicherung der Infrastrukturen und der zentralörtlichen Versorgung (Einzelhandel, öffentliche Nahverkehrsversorgung). Zersiedelte, baufällige Baukörper nebst mangelhaften Versorgungsstrukturen wirkten sich negativ auf die Attraktivität der Gesamtregion aus.

 

 

Beschluss:

 

In der Gemeinde Hohenroth nahe am Mittelzentrum Bad Neustadt a. d. Saale ist aufgrund der sehr guten Infrastruktur im Ort die Nachfrage nach Wohnbauplätzen weiter hoch. Nachdem alle Wohnbauplätze des ersten Bauabschnitts verkauft bzw. reserviert sind, stehen der Gemeinde derzeit keine Wohnbauplätze zum Verkauf an Bauwerber mehr zur Verfügung.

Schon seit einiger Zeit wird auch angestrebt, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu nutzen und Leerstände zu reaktivieren. Bereits im Jahr 2013 wurden sämtliche Baulücken und Leerstände im Gemeindebereich erfasst.

Die Gemeinde Hohenroth ist weiterhin bemüht, die Nachverdichtung im Altort voran zu treiben, um den Ortskern zu stärken. Jedoch kann der Bedarf an Wohnbauland hierdurch derzeit nicht gedeckt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

Ohne weitere Anregungen sind die Stellungnahmen

 

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Baurecht,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat,

-       des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Bamberg,

-       des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale,

-       der PLEdoc GmbH, Essen (Ferngas Nordbayern),

-       der Handwerkskammer für Unterfranken, Bad Neustadt a.d. Saale,

-       der Telekom Deutschland GmbH, Bamberg,

-       des Abwasserverbandes Saale-Lauer, Hohenroth,

-       des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz,

-       der Bayer. Rhöngas GmbH, Bad Neustadt a.d.Saale,

-       des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Bad Kissingen,

-       des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d.Saale und

-       der Bayernwerk AG, Schweinfurt

 

eingegangen.

 

Die weiteren Träger öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden haben auf eine Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs „Landwehr II“ verzichtet.

 

Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung am 15.10.2014 wird ausdrücklich Bezug genommen und auch dieser zur Grundlage des folgenden Beschlusses gemacht.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Landwehr II“ in der Fassung vom 15.10.2014 aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.V.m. Art. 21 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung wie jeweils folgt als

 

Satzung

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landwehr II“ ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 15.10.2014.

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Der Bebauungsplan „Landwehr II“ besteht aus dem Lageplan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 15.10.2014.

 

§ 3 In Kraft treten

 

Der Bebauungsplan „Landwehr II“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15