Sitzung: 10.02.2015 GHR/002/2015
In der Zeit vom 30.12.2014 bis 29.01.2015 fand die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanentwurfs „Landwehr II“ statt.
Alle am Verfahren beteiligten Behörden bzw. Träger
öffentlicher Belange wurden hiervon benachrichtigt. Durch ortsübliche
Bekanntmachung wurde auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom
Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei ihrer Würdigung eine
objektive Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander stattfinden muss.
Industrie-
und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt:
In einer ersten Stellungnahme vom 26.09.2014 hat die IHK
gegen die Aufstellung des Bebauungsplans keine Bedenken erhoben.
Mit Schreiben vom 27.01.2015 werden nun „mittel- und
langfristig Bedenken gegen die einseitige Ausweisung von neuen Wohnbaugebieten
vorgetragen“.
Bedingt durch die demographische Entwicklung zeichne sich
eine zunehmende Anzahl von Leerständen in den Landkreisgemeinden ab. Die
Ausweisung neuer Wohnbaugebiete führe zur Zersiedlung bestehender Strukturen
und erschwere die Sicherung der Infrastrukturen und der zentralörtlichen
Versorgung (Einzelhandel, öffentliche Nahverkehrsversorgung). Zersiedelte,
baufällige Baukörper nebst mangelhaften Versorgungsstrukturen wirkten sich
negativ auf die Attraktivität der Gesamtregion aus.
Beschluss:
In der Gemeinde Hohenroth nahe am Mittelzentrum Bad Neustadt a. d.
Saale ist aufgrund der sehr guten Infrastruktur im Ort die Nachfrage nach
Wohnbauplätzen weiter hoch. Nachdem alle Wohnbauplätze des ersten Bauabschnitts
verkauft bzw. reserviert sind, stehen der Gemeinde derzeit keine Wohnbauplätze
zum Verkauf an Bauwerber mehr zur Verfügung.
Schon seit einiger
Zeit wird auch angestrebt, über ein Flächenmanagement bestehende Baulücken zu
nutzen und Leerstände zu reaktivieren. Bereits im Jahr 2013 wurden sämtliche
Baulücken und Leerstände im Gemeindebereich erfasst.
Die Gemeinde Hohenroth ist weiterhin bemüht, die Nachverdichtung
im Altort voran zu treiben, um den Ortskern zu stärken. Jedoch kann der Bedarf
an Wohnbauland hierdurch derzeit nicht gedeckt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |
Ohne weitere Anregungen sind die Stellungnahmen
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Baurecht,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Kreisbrandrat,
-
des Bayer. Landesamtes für
Denkmalpflege, Bamberg,
-
des Amtes für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung, Bad Neustadt a.d.Saale,
-
der PLEdoc GmbH, Essen (Ferngas
Nordbayern),
-
der Handwerkskammer für Unterfranken,
Bad Neustadt a.d. Saale,
-
der Telekom Deutschland GmbH, Bamberg,
-
des Abwasserverbandes Saale-Lauer,
Hohenroth,
-
des Landratsamtes Rhön-Grabfeld,
Technischer Immissionsschutz,
-
der Bayer. Rhöngas GmbH, Bad
Neustadt a.d.Saale,
-
des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön, Bad
Kissingen,
-
des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bad Neustadt a.d.Saale und
-
der Bayernwerk AG, Schweinfurt
eingegangen.
Die weiteren Träger öffentlicher Belange bzw. Fachbehörden
haben auf eine Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs „Landwehr II“ verzichtet.
Auf den Abwägungsvorgang in der Gemeinderatssitzung am 15.10.2014
wird ausdrücklich Bezug genommen und auch dieser zur Grundlage des folgenden
Beschlusses gemacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Landwehr II“ in der
Fassung vom 15.10.2014 aufgrund der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), des
Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.V.m. Art. 21 ff. der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung
wie jeweils folgt als
Satzung
§
1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landwehr II“ ergibt
sich aus deren zeichnerischen Teil vom 15.10.2014.
§
2 Bestandteile der Satzung
Der Bebauungsplan „Landwehr II“ besteht aus dem Lageplan mit
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung vom 15.10.2014.
§
3 In Kraft treten
Der Bebauungsplan „Landwehr II“ tritt mit der ortsüblichen
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |