Sitzung: 03.02.2015 BHR/002/2015
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Teilbereichen der Grundstücke Fl. Nr.
1683, 1684 und 1685 im neuen Baugebiet „Landwehr“, vorgelegt.
Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Landwehr“. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der
Genehmigung freigestellt werden.
Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.
Anmerkung der
Verwaltung:
Die Grundstücke sind zwar vermessen, das Ergebnis des Vermessungsamtes
liegt jedoch noch nicht vor. Die Erschließung ist abgeschlossen. Mit dem Bau
kann nach Vorlage der amtlichen Vermessung begonnen werden.
Dies wurde dem Bauherrn schriftlich mitgeteilt.