Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Teilbereichen der Grundstücke Fl. Nr. 1683, 1684 und 1685 im neuen Baugebiet „Landwehr“, vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Landwehr“. Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die Grundstücke sind zwar vermessen, das Ergebnis des Vermessungsamtes liegt jedoch noch nicht vor. Die Erschließung ist abgeschlossen. Mit dem Bau kann nach Vorlage der amtlichen Vermessung begonnen werden.

 

Dies wurde dem Bauherrn schriftlich mitgeteilt.