Der Gemeinderat Hohenroth hat am 08.07.2003 beschlossen, dass die Vereine/Einrichtungen nicht mit den gesamten Verbrauchsgebühren belastet werden. Ausgehend von einem festen Sockelbetrag, welcher voll erstattet wird, werden zusätzlich vom übersteigenden Betrag 50 % an den jeweiligen Gebührenschuldner als freiwilliger Zuschuss der Gemeinde erstattet.

 

Den Abrechnungen des Gebührenzeitraumes 01.01.2014 bis 31.12.2014 der Wasser- und Kanalgebühren für die Vereine/Einrichtungen liegen die nachfolgenden Verbrauchswerte zugrunde:

 

 

Vereine

Verbrauch m³

Verbrauch €

max. Sockel-betrag

verbleibende Gebühren für Verein

dazu Zuschuss von  50 %

Gesamtzu-schuss

FSV Hohenroth

423 m³ +  172 m³

1.251,51

770,00

481,51

240,76

1.010,76

DJK Leutershausen

574 m³ Sportplbewässerg.                             218 m² Wasser/Kanal

1.597,54

770,00

827,54

413,77

1.183,77

DJK Windshausen

220 m³

335,98

770,00

335,98

0,00

335,98

Rad- und Heimatverein Höhenlust

61 m³

302,72

105,00

197,72

98,86

203,86

Kirchenchor/
Musikverein

1m³ Kirchenchor              24 m³  Musikverein

189,79

105,00

84,79

42,40

147,40

Kuratie Leutershausen

10 m³

142,73

105,00

37,73

18,87

123,87

Dorfgemeinschaftshaus Querbachshof

15 m³

158,42

105,00

53,42

26,71

131,71

GESAMTSUMME d. ZUSCHÜSSE:

 

3.978,69

2.730,00

2.018,69

841,37

3.137,35

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende anteilige Erstattungen an die Vereine/Einrichtungen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren zum Abrechnungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 als freiwilligen Zuschuss:

 

 

DJK Leutershausen                                                      1.183,77 Euro

DJK Windshausen                                                           335,98 Euro

Rad- und Heimatverein Höhenlust                                  203,86 Euro

Musikverein/Kirchenchor                                                147,40 Euro

Kuratie Leutershausen                                                    123,87 Euro

Dorfgemeinschaftshaus Querbachshof                          131,71 Euro

 

Gesamtsumme                                                           2.126,59 Euro.

 

 

Die Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, den o.g. Vereinen die Entscheidung des Gemeinderates mitzuteilen und die angegebenen Zuschüsse auszuzahlen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15

 

 

 

 

 

Ferner beschließt der Gemeinderat, auch dem Sportverein FSV Hohenroth die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 in Höhe von 1.010,76 Euro

als Zuschuss zu gewähren.

 

Herr Karl-Heinz Straub nimmt als 1. Vorstand des FSV Hohenroth an der Abstimmung nicht teil (Art. 49 GO).

 

 

Die Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, auch dem Sportverein FSV Hohenroth die Entscheidung des Gemeinderates mitzuteilen und den Zuschuss auszuzahlen.

 

Die Gesamthöhe der Zuschüsse an alle Vereine beläuft sich dann auf insgesamt 3.137,35 Euro.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

15