Sitzung: 17.03.2015 BHR/003/2015
Das Grundstück Fl.
Nr. 248/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am
Gartenweg“. Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich eine eingeschossige
Bebauung (Winkelhaus) mit Satteldächern, Dachneigung von 30° bis 40°, und einer
bergseitigen Traufhöhe von max. 3,50 m und talseits max. 4,00 m zu. Für Garagen
gelten ebenfalls Satteldächer mit einer Dachneigung von 28° bis 35°. Kniestöcke
sind nur bis zu einer max. Höhe von 0,40 m zulässig.
Mit Bescheid des
Landratsamtes vom 12.05.2014 Nr. 4.1-6024-20140304 wurde die Erteilung der
bauaufsichtlichen Genehmigung zum Wohnhausneubau mit Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Gartenweg“ hinsichtlich Dachform,
Dachneigung, Nichteinhaltung der Traufhöhe und der Anzahl der Vollgeschosse
unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt:
- Alle Flachdachbereiche sind als begrünte Flachdächer auszubilden.
- Alle Fassaden sind mit einem gedeckten Farbanstrich zu versehen
(Weißtöne sind unzulässig).
- Der obere Attikaabschluss, welcher meist durch ein Blech gebildet
wird, darf an der sichtbaren äußeren Gebäudekante nicht höher als 3 cm
ausgebildet werden (Blechumkantung).
Die Zustimmung zu
Befreiungen hinsichtlich Dachform und Dachneigung des Wohnhauses und der Garage,
Nichteinhaltung der Traufhöhe und der Anzahl der Vollgeschosse ist
erforderlich. Ebenso für die geringfügige Überschreitung der festgesetzten
Baugrenze im Bereich der Garage.
Die nach der
gemeindlichen Stellplatzsatzung geforderten zwei Stellplätze je Wohneinheit
sind durch die zwei Garagenstellplätze nachgewiesen.
Die unmittelbar
angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Plänen ihre
Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr.248/3 im Gartenweg 11 in
Leutershausen entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Gartenweg“
bezüglich der Geschossigkeit, der Dachform und Dachneigung des Wohnhauses und
der Garage, der Nichteinhaltung der Traufhöhe und der geringfügigen
Überschreitung der festgesetzten Baugrenze im Bereich der Garage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |