Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.248/3 im Gartenweg 11 in Leutershausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 248/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Gartenweg“. Der Bebauungsplan lässt in diesem Bereich eine eingeschossige Bebauung (Winkelhaus) mit Satteldächern, Dachneigung von 30° bis 40°, und einer bergseitigen Traufhöhe von max. 3,50 m und talseits max. 4,00 m zu. Für Garagen gelten ebenfalls Satteldächer mit einer Dachneigung von 28° bis 35°. Kniestöcke sind nur bis zu einer max. Höhe von 0,40 m zulässig.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes vom 12.05.2014 Nr. 4.1-6024-20140304 wurde die Erteilung der bauaufsichtlichen Genehmigung zum Wohnhausneubau mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Gartenweg“ hinsichtlich Dachform, Dachneigung, Nichteinhaltung der Traufhöhe und der Anzahl der Vollgeschosse unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt:

 

  1. Alle Flachdachbereiche sind als begrünte Flachdächer auszubilden.
  2. Alle Fassaden sind mit einem gedeckten Farbanstrich zu versehen (Weißtöne sind unzulässig).
  3. Der obere Attikaabschluss, welcher meist durch ein Blech gebildet wird, darf an der sichtbaren äußeren Gebäudekante nicht höher als 3 cm ausgebildet werden (Blechumkantung).

 

Die Zustimmung zu Befreiungen hinsichtlich Dachform und Dachneigung des Wohnhauses und der Garage, Nichteinhaltung der Traufhöhe und der Anzahl der Vollgeschosse ist erforderlich. Ebenso für die geringfügige Überschreitung der festgesetzten Baugrenze im Bereich der Garage.

 

Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung geforderten zwei Stellplätze je Wohneinheit sind durch die zwei Garagenstellplätze nachgewiesen.

 

Die unmittelbar angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Plänen ihre Zustimmung erteilt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr.248/3 im Gartenweg 11 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Gartenweg“ bezüglich der Geschossigkeit, der Dachform und Dachneigung des Wohnhauses und der Garage, der Nichteinhaltung der Traufhöhe und der geringfügigen Überschreitung der festgesetzten Baugrenze im Bereich der Garage.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7