Sitzung: 07.04.2015 BHR/004/2015
Die in der KfZ-Stellplatzsatzung vom 20.01.1998 genannten Geldbeträge
sind noch nicht auf Euro umgestellt worden.
Dies soll nun mit einer Satzungsänderung nachgeholt werden.
Beschluss:
Aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 79 Abs.
1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt die Gemeinde Hohenroth folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Herstellung und Gestaltung von
Kraftfahrzeugstellplätzen und die Berechnung der notwendigen Anzahl von
Kraftfahrzeugstellplätzen (Kfz-Stellplatzsatzung) der Gemeinde Hohenroth vom 20.01.1998 wird folgendermaßen
geändert:
- § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Der Ablösungsbetrag beträgt 4.000,- € pro Stellplatz.“
- § 6 erhält folgende Fassung:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Gebot oder Verbot dieser Satzung zuwiderhandelt, kann gemäß Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO mit einer Geldbuße bis zu 500.000,- € belegt werden.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 20.04.2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |