Die in der KfZ-Stellplatzsatzung vom 20.01.1998 genannten Geldbeträge sind noch nicht auf Euro umgestellt worden.

 

Dies soll nun mit einer Satzungsänderung nachgeholt werden.

 


Beschluss:

 

Aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt die Gemeinde Hohenroth folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Herstellung und Gestaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und die Berechnung der notwendigen Anzahl von Kraftfahrzeugstellplätzen (Kfz-Stellplatzsatzung) der Gemeinde Hohenroth vom 20.01.1998 wird folgendermaßen geändert:

 

  1. § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

    „(2) Der Ablösungsbetrag beträgt 4.000,- € pro Stellplatz.“

  2. § 6 erhält folgende Fassung:

    „Wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Gebot oder Verbot dieser Satzung zuwiderhandelt, kann gemäß Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO mit einer Geldbuße bis zu 500.000,- € belegt werden.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 20.04.2015 in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7