Sitzung: 07.04.2015 BHR/004/2015
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/2 im Windshäuser Weg 10 in
Leutershausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl.Nr. 526/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Am Wacholderrain I. BA“ in Leutershausen.
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1976 sieht in diesem Bereich für
Wohngebäude eine eineinhalbgeschossig Bebauung mit Satteldächern, Dachneigung
30° und einer bergseitigen Traufhöhe von max. 3,50 m vor.
Kniestöcke sind nur bis zu einer max. Höhe von 0,40 m zulässig.
Für Garagen gelten Flachdächer (Kiespressdach) , Dachneigung 0-3°, talseitige
Traufhöhe max. 4,00 m; Stauräume vor den Garagen 5,00 m.
Der Standort des in L-Form geplanten zweigeschossigen Baukörpers ist im
nördlichen Bereich des Grundstückes innerhalb der Baugrenzen geplant.
Zwischen der Garage und dem Wohnhaus ist ein Verbindungsbau mit den
Versorgungsräumen als Keller geplant. Der Bereich über der Garage wird begrünt
bzw. als Terrasse genutzt.
Der Standort der bestehenden Garage liegt teilweise außerhalb der im
Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen. Der Stauraum von 5,00 m wird nicht
eingehalten.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Wacholderrain- I. BA“ erforderlich
für:
- die Geschossigkeit des Wohngebäudes
- für die Nichteinhaltung der
bergseitigen Traufhöhe beim Wohngebäude
- den Standort der Garage teilweise
außerhalb der festgesetzten Baugrenzen
- für die Dachausführung der Garage
- für die verkürzte Stauraumtiefe
Für das geplante Bauvorhaben wurde von der Planerin ein Modell,
insbesondere zur Einfügung in die bestehende Bebauung, erstellt und mit der
Bauaufsichtsbehörde, Frau Ramann, besprochen. Für die erforderlichen
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde die Zustimmung seitens
des Landratsamtes in Aussicht gestellt.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch
Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/2 im Windshäuser Weg
10 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Wacholderrain- I.
BA“ in Bezug auf die Geschossigkeit des Wohngebäudes, die Nichteinhaltung der
bergseitigen Traufhöhe beim Wohngebäude, den Standort der Garage teilweise
außerhalb der festgesetzten Baugrenzen, die Dachausführung der Garage und für
die verkürzte Stauraumtiefe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |