Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/2 im Windshäuser Weg 10 in Leutershausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 526/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Wacholderrain I. BA“ in Leutershausen.

 

Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1976 sieht in diesem Bereich für Wohngebäude eine eineinhalbgeschossig Bebauung mit Satteldächern, Dachneigung 30° und einer bergseitigen Traufhöhe von max. 3,50 m vor.

Kniestöcke sind nur bis zu einer max. Höhe von 0,40 m zulässig.

Für Garagen gelten Flachdächer (Kiespressdach) , Dachneigung 0-3°, talseitige Traufhöhe max. 4,00 m; Stauräume vor den Garagen 5,00 m.

 

Der Standort des in L-Form geplanten zweigeschossigen Baukörpers ist im nördlichen Bereich des Grundstückes innerhalb der Baugrenzen geplant.

Zwischen der Garage und dem Wohnhaus ist ein Verbindungsbau mit den Versorgungsräumen als Keller geplant. Der Bereich über der Garage wird begrünt bzw. als Terrasse genutzt.

 

Der Standort der bestehenden Garage liegt teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen. Der Stauraum von 5,00 m wird nicht eingehalten. 

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Wacholderrain- I. BA“ erforderlich für:

 

  1. die Geschossigkeit des Wohngebäudes
  2. für die Nichteinhaltung der bergseitigen Traufhöhe beim Wohngebäude
  3. den Standort der Garage teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenzen
  4. für die Dachausführung der Garage
  5. für die verkürzte Stauraumtiefe  

 

Für das geplante Bauvorhaben wurde von der Planerin ein Modell, insbesondere zur Einfügung in die bestehende Bebauung, erstellt und mit der Bauaufsichtsbehörde, Frau Ramann, besprochen. Für die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde die Zustimmung seitens des Landratsamtes in Aussicht gestellt.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 526/2 im Windshäuser Weg 10 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Wacholderrain- I. BA“ in Bezug auf die Geschossigkeit des Wohngebäudes, die Nichteinhaltung der bergseitigen Traufhöhe beim Wohngebäude, den Standort der Garage teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenzen, die Dachausführung der Garage und für die verkürzte Stauraumtiefe.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7