Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines 6-Familienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1672/17 im Birkenweg in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1672/17 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Rhönblick“. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im Bebauungsplan noch als Spielplatz ausgewiesen. Die geplante Bebauung mit einem Mehrfamilienwohnhaus erfordert eine Änderung des Bebauungsplanes. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates.

 

Das geplante Mehrfamilienwohnhaus soll talseits zweigeschossig und bergseits eingeschossig gebaut werden. Die Kniestockhöhe beträgt 0,75 m. Als Dachform ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 40° geplant. Auf der Westseite des Daches sind für die zwei Dachwohnungen je eine innenliegende Loggia vorgesehen; für die Wohnungen im Erdgeschoss auf der Südseite je ein Balkon. Bei den Kellerwohnungen wird der Bereich unter den Balkonen als Terrasse genutzt. Für die Unterbringung von Fahrrädern oder Kinderwägen soll außerdem auf der Ostseite ein Fahrradcontainer errichtet werden.

 

Der Bebauungsplan sieht für die Bebauung in nördlicher Richtung die Geschossigkeit mit U+E+D, Sattel- oder Pultdächer mit einer Dachneigung von 35° +/- 3° vor. Auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist die Festsetzung U+E+D, Satteldach, Dachneigung 40° +/- 5°.

Die geplante Bebauung fügt sich somit in die bestehende Bebauung ein.

 

Die Stellplätze sollen direkt vom Birkenweg angefahren werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Bei 6 Wohneinheiten wären dies 9 Stellplätze. Der Bauherr beantragt eine Befreiung von der Anzahl der Stellplätze. Er gegründet dies damit, dass es sich bei den Wohnungen 4, 5 und 6 um kleine Single-Wohnungen mit ca. 45 qm handelt und hierfür max. 1 Stellpatz benötigt wird. Es sollen insgesamt 7 Stellplätze geschaffen werden.

Außerdem wird hierfür auch noch eine Ausnahme von der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlich. Ab 6 Stellplätzen müsste eigentlich eine gebündelte Zufahrt geschaffen werden.

 

Der Bauantrag wurde erst am Sitzungstag vorgelegt. Die Nachbarunterschriften werden noch eingeholt.

 

Die Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Rhönblick“ erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines 6-Familienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1672/17 im Birkenweg in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Mit der Ausweisung von 7 Stellplätzen besteht Einverständnis. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ wird erteilt.

Ebenfalls wird einer Ausnahme von der gemeindlichen Stellplatzsatzung für die gebündelte Zufahrt zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7