Dem Bauausschuss wird ein Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/13, An der Grotte 33 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 13.01.2015 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilt. Mit Bescheid des Landratsamts Rhön-Grabfeld vom 19.02.2015 Nr. 4.1-6024-20150020 wurde die Baugenehmigung erteilt.

 

Der Tekturantrag beinhaltet die Dacheindeckung der Garage. Ursprünglich wollte der Bauherr ein begrüntes Flachdach aufbringen. Jetzt soll die Garage jedoch nur ein Flachdach erhalten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 543/13 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Eichen“.

Für Garagen gelten folgende Festsetzungen:
Die Dachform und Dacheindeckung muss der des Wohnhauses entsprechen. Die Dachneigung darf 35°-45° betragen. Außerdem zulässig sind begrünte Flachdächer 0°-7°.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 543/13, An der Grotte 33 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Aufbringung eines unbegrünten Flachdaches auf der Garage.

Die Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Eichen“ bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung der Garage wird gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7