Sitzung: 14.04.2015 GHR/004/2015
Für das Grundstück Fl.Nr. 1672/17, Gemarkung Hohenroth
liegt der Gemeinde Hohenroth ein Bauantrag für
ein Sechs-Familienwohnhaus vor.
Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan
„Rhönblick“, der an dieser Stelle eine öffentliche Grünfläche (Spielplatz)
vorsieht.
Um das Bauvorhaben zulassen zu können, ist eine Bebauungsplanänderung
erforderlich.
Diese kann nach Rücksprache mit dem Landratsamt
Rhön-Grabfeld im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Die Festsetzungen erfolgen in Anlehnung an das östlich
angrenzende Wohngebiet WA 1:
Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA 6)
Zahl der Vollgeschosse: U+E+D
Bauweise: offene Bauweise
Dachform: SD
Dachneigung: 40° +/- 3°
Kniestockhöhe: max. 0,75 m
Nach Erstellung der Entwurfsplanung durch die Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a.d.Saale erhält die Öffentlichkeit sowie die berührten Träger
öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.
Beschluss:
Der Bebauungsplan „Rhönblick“ wird im
vereinfachten Verfahren für das Grundstück Fl.Nr. 1672/17, Gemarkung Hohenroth geändert.
Die neuen Festsetzungen erfolgen in Anlehnung an das östlich
angrenzende Wohngebiet WA 1:
Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA 6)
Zahl der Vollgeschosse: U+E+D
Bauweise: offene Bauweise
Dachform: SD
Dachneigung: 40° +/- 3°
Kniestockhöhe: max. 0,75 m
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
14 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
14 |