Für das Grundstück Fl.Nr. 1672/17, Gemarkung Hohenroth liegt der Gemeinde Hohenroth ein Bauantrag für ein Sechs-Familienwohnhaus vor.

 

Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Rhönblick“, der an dieser Stelle eine öffentliche Grünfläche (Spielplatz) vorsieht.

 

Um das Bauvorhaben zulassen zu können, ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.

 

Diese kann nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Die Festsetzungen erfolgen in Anlehnung an das östlich angrenzende Wohngebiet WA 1:

 

Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA 6)

Zahl der Vollgeschosse: U+E+D

Bauweise: offene Bauweise

Dachform: SD

Dachneigung: 40° +/- 3°

Kniestockhöhe: max. 0,75 m

 

Nach Erstellung der Entwurfsplanung durch die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale erhält die Öffentlichkeit sowie die berührten Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan „Rhönblick“ wird im vereinfachten Verfahren für das Grundstück Fl.Nr. 1672/17, Gemarkung Hohenroth geändert.

 

Die neuen Festsetzungen erfolgen in Anlehnung an das östlich angrenzende Wohngebiet WA 1:

 

Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA 6)

Zahl der Vollgeschosse: U+E+D

Bauweise: offene Bauweise

Dachform: SD

Dachneigung: 40° +/- 3°

Kniestockhöhe: max. 0,75 m


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14