Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung einer überdeckten Getreidesiloanlage mit Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1591 in Querbachshof vorgelegt.

 

Der Standort der Halle ist auf dem nordwestlichen Grundstücksbereich oberhalb der bestehenden Reithalle mit einer Länge von 21,70 m geplant. Durch die Höhe der Getreidesilos erreicht die Überdachung der Anlagen eine Höhe ca. 14 m. Durch das angefügte Pultdach für die Unterstellhalle wird die Höhe auf der Südwestseite jedoch optisch kaschiert. Auf der Nordwestseite vom Flurweg aus wird eine Höhe von ca. 10 m erreicht; durch das angefügte Pultdach der Anlieferung wird diese Höhe auch optisch verringert. Die Bauausführung soll in einer Holzkonstruktion mit rotbrauner Trapezblecheindeckung erfolgen.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch. Die Erschließung ist gesichert.

Die Zufahrt soll über den befestigten gemeindlichen Weg Fl.Nr. 1674, Schweinhofer Weg, erfolgen.

 

Inwieweit öffentliche Belange (Naturschutz usw.) beeinträchtigt werden, wird im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung einer überdeckten Getreidesiloanlage mit Unterstellhalle für landwirtschaftliche Geräte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1591 in Querbachshof entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6

 

Christof Herbert nimmt als Antragsteller nicht an der Abstimmung teil.