Sitzung: 09.06.2015 GHR/006/2015
Auf Grundlage der geprüften Ausschreibungsergebnisse für den Ausbau der
Weinbergstraße in Windshausen hat die Verwaltung nun nach Beginn der
Baumaßnahme die Vorauszahlungsbeiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung
der Gemeinde Hohenroth vom 17.10.2008 in Verbindung mit Art. 5
Kommunalabgabengesetz (KAG) ermittelt.
Die umlagefähigen Gesamtkosten betragen demnach für den Hauptzug der
Weinbergstraße rd. 495.000,00 € und für die Stichstraße (zwischen Fl.Nr. 193
und Fl.Nr. 197) 71.500,00 €.
Nach Abzug des Gemeindeanteils (20 % bei Anliegerstraßen) von 99.000,00
€ beim Hauptzug und 14.300,00 € beim Stich verbleibt ein Anliegeranteil von rd.
396.000,00 € (bzw. 57.200,00 € beim Stich) zur Verteilung auf eine anrechenbare
Fläche von rd. 37.000 m² (bzw. 5.375 m² beim Stich).
Somit errechnet sich derzeit ein vorläufiger Betrag in Höhe von 10,70
€/m² beim Hauptzug bzw. 10,64 €/m² bei der Stichstraße.
Als Vorauszahlungsbeitrag werden jeweils 10,00 € pro m² anrechenbare
Grundstücksfläche für beide abzurechnenden Anlagen (Hauptzug Weinbergstraße und
Stichstraße) festgesetzt.
Die Vorauszahlungsbescheide werden den Anliegen Ende Juni zugesandt und
sind in vier Raten zum 30.08., 30.11.2015, 30.04.2016 und 30.10.2016 zur
Zahlung fällig.
Die Gesamtabrechnung der Beiträge erfolgt nach tatsächlich angefallenen
Kosten nach Fertigstellung und dem Vorliegen aller die Maßnahme betreffenden
Rechnungen (voraussichtlich im Jahre 2018). Verteilungsmaßstab sind die zu
diesem Zeitpunkt relevanten Grundstücksverhältnisse.
Beschluss:
Das Zahlungsziel für die, am 30.08.2015 fällige Rate kann in begründeten Einzelfällen mit Stundungsantrag um 1 Monat, d.h. bis zum 30.09.2015 verlängert werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |